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Racial Profiling: Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz

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Jung + schwarz = verdächtig. Gegen dieses Vorurteil kämpfte Mohamed Wa Baile jahrelang. Nun gibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ihm recht und rügt die Schweiz.

Sein Fall sorgte für Aufsehen. Der heute 49-jährige Schweiz-Kenianer Mohamed Wa Baile wurde im Februar 2015 am Zürcher Hauptbahnhof von zwei Stadtpolizisten kontrolliert. Wa Baile liess sich widerstandslos kontrollieren, weigerte sich aber, seinen Ausweis zu zeigen, weil er sich diskriminiert fühlte. Dafür kassierte er eine Busse von 150 Franken, wegen Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen.

Gegen den Strafbefehl wehrte er sich bis vor Bundesgericht. Vergeblich. Alle Instanzen taxierten die Identitätskontrolle nicht als schikanös und unrechtmässig. Sie stützten jeweils die Argumentation des verantwortlichen Polizeibeamten. Dieser gab an, er habe Wa Baile kontrolliert, weil dieser seinem Blick ausgewichen sei und den Eindruck erweckt habe, er wolle die Patrouille umgehen.

Anders sieht das nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In ihrem einstimmig gefällten Urteil kommen die Richter in Strassburg zum Schluss, dass das Diskriminierungsverbot wegen Wa Bailes Hautfarbe und das Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt wurden. Die Schweizer Gerichte hätten gar nicht geprüft, ob bei der fraglichen Personenkontrolle diskriminierende Gründe eine Rolle gespielt haben könnten.

In ihrem Urteil verweisen die Richter auch auf einen Uno-Bericht von 2021, wonach die Ausbildung der Schweizer Polizeibeamten nicht ausreicht, «um Rassismus oder rassistische Profilerstellung wirksam zu verhindern». Weiter urteilt der EGMR, dass die Schweiz Wa Baile knapp 24’000 Euro für die Gerichtskosten bezahlen muss.

Erster Fall von Racial Profiling vor Gericht

Wa Bailes Fall war schweizweit der erste, in dem ein Schweizer Gericht darüber entscheiden musste, ob eine Personenkontrolle durch die Polizei das verfassungsrechtliche Verbot der Rassendiskriminierung verletzt. Er habe es satt, ständig ins Visier der Polizei zu geraten, egal wie er sich verhalte, sagte er 2016 vor dem Bezirksgericht Zürich.

Das Bezirksgericht Zürich bestätigte den Strafbefehl, reduzierte die Busse aber auf 100 Franken. Dagegen ging der Schweiz-Kenianer vor dem Zürcher Obergericht in Berufung. Doch auch das Obergericht befand die Identitätskontrolle nicht als schikanös oder unrechtmässig. 2018 unterlag er schliesslich vor dem höchsten Gericht in der Schweiz, dem Bundesgericht in Lausanne.

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