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Regierung wartet auf Zahlen der Gemeinden

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In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nahm der Staatsrat erstmals Stellung zum weiteren Vorgehen in Sachen kulturelle und sportliche Aktivitäten an der Volksschule (die FN berichteten). Die SP-Grossräte David Bonny (Prez-vers-Noréaz) und Gaétan Emonet (Remaufens) warnten in ihrer Anfrage vor der «Gefahr, dass in Freiburg eine Zwei-Klassen-Schule entsteht».

Rechtliche Besonderheiten

«Die Kantonsbehörden dürfen Vorschriften, die dem Bundesrecht widersprechen, nicht anwenden», hält der Staatsrat in seiner Antwort fest. Zudem habe sich der Staatsrat Anfang Jahr sowohl mit der kantonalen Erziehungsdirektoren-Konferenz als auch mit mehreren einzelnen Kantonen über das weitere Vorgehen ausgesprochen.

Es müsse festgestellt werden, dass der Kanton Freiburg mehrere rechtliche Besonderheiten aufweise, was dieses Thema betreffe – vor allem aufgrund des Schulgesetzes von 2014. So hätten sämtliche Schülerinnen und Schüler die Pflicht, an kulturellen und sportlichen Aktivitäten der Schule teilzunehmen; die Kosten dafür seien vollständig von den Gemeinden zu tragen. Dies sei bei der überwiegenden Mehrheit der übrigen Kantone nicht die Regel. Es sei daher gut nachvollziehbar, dass andere Kantone, die einen anderen rechtlichen Rahmen hätten, anders reagieren würden.

Erste Sondierungen

Bis zum 5. Februar, als Bonny und Emonet ihre Anfrage eingereicht hatten, sei es nicht möglich gewesen, weitere Abklärungen durchzuführen und eine Arbeitsgruppe zu bilden, hält der Staatsrat weiter fest. Am 8. Februar sei es zu einem Sondierungsgespräch zwischen Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) und dem Präsidenten des Gemeindeverbandes, Grossrat Dominique Butty (CVP, Romont), gekommen, im Beisein mehrerer Grossratsmitglieder sowie eines Oberamtmannes. Weitere Treffen seien geplant, wobei die Modalitäten noch festzulegen seien.

Ob eine zusätzliche Finanzhilfe für bereits geplante sportliche und kulturelle Aktivitäten angemessen sei, könne der Staatsrat erst dann beurteilen, wenn die Gemeinden entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt hätten. Das Gleiche gelte für eine mögliche Änderung der Richtlinien der Erziehungsdirektion über die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und dem privaten Sektor. Nicht betroffen vom Bundesgerichtsentscheid sei übrigens die Hausaufgabenbetreuung, da es sich um ein freiwilliges Angebot handle. Über allfällige Auswirkungen dieses Bundesgerichtsentscheids auf die Wirtschaft des Kantons kann laut dem Staatsrat nur eine Wirtschaftsstudie Aufschluss geben, die aber mehrere Monate in Anspruch nehmen würde.

«Neue Ungleichheit»

Der Staatsrat räumt ein, dass tatsächlich eine «neue Chancenungleichheit» entstehen könnte. Denn Kinder aus wohlhabenden Gemeinden würden voraussichtlich in den Genuss von mehr Ausflügen kommen als Kinder aus weniger begüterten Gemeinden. Doch weder das Kantonsparlament noch die Kantonsregierung könnten sich einem Entscheid des Bundesgerichts entziehen oder seine Anpassung verlangen.

Die Kantonsregierung verfolge die Situation aufmerksam, heisst es weiter. Sie warte auf den Abschluss der erwähnten Abklärungen, auf die entsprechende Bestandesaufnahme und vor allem darauf, dass praktische Lösungen auf der Grundlage der örtlichen Gegebenheiten vorgeschlagen würden. In der Zwischenzeit müsse die geltende Gesetzgebung respektiert werden. Die Regierung sei sich der finanziellen Sorgen der Gemeinden voll bewusst.

«Diese Antwort ist nicht sehr zufriedenstellend und enthält vorwiegend Fakten, die man schon vorher gewusst hat», sagte Gaétan Emonet auf Anfrage. «Es fehlt an Visionen und Hinweise, wie sich die Weiterentwicklung dieses Thema gestalten wird.» Wie er und Bonny im Grossen Rat reagieren werden und ob sie beispielsweise eine Motion einreichen werden, wisse er zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht.

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