Autor: walter buchs
Le Bry Auf zwei Wiesen im Ortsteil Le Bry, die vom Autobahnviadukt der A 12 aus gut sichtbar sind, hatte der Aargauer Landwirt Thomas Stutz, Inhaber der Fima-Trend GmbH, letztes Jahr zwei Feldwerbungen gesät. Nach eigenen Angaben tut er dies an gut zwei Dutzend weiteren Stellen in der Schweiz.
Aufgrund der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung hatte Oberamtmann Maurice Ropraz im Juni beschlossen, dass die Feldwerbung innert dreissig Tagen gemäht werden muss (FN vom 28. Juni 2008). Thomas Stutz ging darauf nicht ein mit dem Hinweis, dass Werbung an anderen Standorten entlang der Autobahn im Kanton Freiburg geduldet werde, er Opfer einer Ungleichbehandlung und die Anordnung des Oberamtmanns somit willkürlich sei.
Der Betreiber der Fima-Trend reichte nach Ablauf der Frist noch Rekurs beim Kantonsgericht ein, den er später zurückzog. Das Kantonsgericht hat die Angelegenheit dann am 6. Oktober klassiert, wie «La Liberté» am 14. Januar schrieb. Darauf setzte ihm der Oberamtmann eine letzte Frist bis 31. Oktober. Im Dezember wurde das Dossier dem Untersuchungsrichter überwiesen.
Ende Januar 2009 hatte Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser Thomas Stutz eine Busse von 2000 Fr. auferlegt, wie «La Gruyère» kürzlich gemeldet hatte. Dagegen hat der Betroffene soeben Einsprache erhoben, wie aus einer der Presse zugestellten Briefkopie hervorgeht. Das Dossier wird nun dem Polizeirichter des Greyerzbezirks überwiesen, vor dem sich der Bestrafte wird erklären können.
Fläche wieder gesät
Wie Thomas Stutz im Einspracheschreiben ausführt, hatte er bereits am 13. Oktober – also vor der vom Oberamtmann gesetzten Frist – die Flächen der Feldwerbungen neu gesät. Das sei effizienter als Mähen. Umpflügen sei wegen der Steilheit der Hänge nicht möglich. Ein Augenschein gestern Donnerstag zeigte, dass beide Feldwerbungen noch gut sichtbar sind.