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Rekurs gegen Rückweisung des Beauregard-Projekts unzulässig

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Es gibt keine ausreichenden Gründe für den Rekurs gegen den Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts, das umstrittene Bauprojekt im Beauregard-Quartier zur Neubeurteilung an das Oberamt zurückzuweisen: Das hält das Bundesgericht in einem gestern veröffentlichten Entscheid fest. Die Immobiliengesellschaften Coralu und Kleros Properties hatten den Rekurs eingereicht und gefordert, dass das Bundesgericht die Rückweisung annulliere. Damit wäre die Baubewilligung, die der Oberamtmann im vergangenen März erteilt hatte, rechtskräftig gewesen und die Immobilienfirmen hätten mit dem Abriss der Belle-Epoque-Gebäude an der Beauregardallee und am Richemondweg beginnen und an deren Stelle neue Wohnhäuser bauen können.

Das Kantonsgericht war im Dezember einem Rekurs des Vereins Pro Fribourg gefolgt und hatte das Projekt an den Oberamtmann zurückgewiesen, nachdem es verschiedene Verfahrensfehler auf Gemeinde- und Kantonsebene festgestellt hatte. Die Rückweisung sei kein Entscheid für oder gegen das Projekt und lasse alle möglichen Ergebnisse offen, schreibt das Bundesgericht. Darum sei dagegen kein Rekurs möglich. Die Immobilienfirmen könnten später immer noch den neuen Entscheid des Oberamtmanns anfechten, zuerst beim Kantons- und dann beim Bundesgericht.

Die Bundesrichter haben weiter berücksichtigt, dass den Rekurrenten durch die Rückweisung kein grosser Schaden entstehe: Die Verzögerung des Projekts und die Mehrkosten hielten sich im Rahmen. Für die Neubeurteilung seien keine aufwendigen Untersuchungen nötig, und man könne davon ausgehen, dass der Entscheid des Oberamtmanns innert nützlicher Frist vorliege.

Das Baugesuch für das Projekt datiert aus dem Jahr 2014; bis zur Erteilung der nun zurückgewiesenen Baubewilligung dauerte es fast vier Jahre.

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