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Rentenalter soll erhöht werden, warum eigentlich? Die wichtigsten Fragen und Antworten

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Am 3. März stimmt die Bevölkerung darüber ab, ob die Erwerbstätigen dereinst länger arbeiten müssen. Die Jungfreisinnigen wollen mit ihrer Initiative die Finanzierung der Renten der Zukunft sichern. Bei anderen Parteien stösst das Begehren auf wenig Gegenliebe. 

Was will die Renteninitiative?

Kern der Initiative ist es, das Rentenalter von Frauen und Männern schrittweise um zwei Monate pro Jahr zu erhöhen, um 2033 Rentenalter 66 zu erreichen. Ab diesem Zeitpunkt soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden. Das heisst: Das Rentenalter wird automatisch erhöht, sobald die Lebenserwartung steigt.

Müssen die Erwerbstätigen dereinst bis 70 arbeiten?

Das ist mittelfristig unwahrscheinlich, aber nicht komplett ausgeschlossen. Das Bundesamt für Statistik rechnet damit, dass die Lebenserwartung von rund 87 Jahren weiter steigt, um etwas mehr als einen Monat pro Jahr. Das würde bedeuten, dass 2043 die Erwerbstätigen bis 67 arbeiten müssten.

Die Initiative beschränkt die Erhöhung des Rentenalters auf maximal zwei Monate pro Jahr – und sie darf nur 80 Prozent der höheren Lebenserwartung entsprechen. Steigt die Lebenserwartung also beispielsweise um fünf Wochen, würde das vier Wochen mehr Arbeitszeit bedeuten.

Was würde ein höheres Rentenalter konkret bringen?

Alleine die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre könnte die Ausgaben der AHV um jährlich 2 Milliarden Franken entlasten. Das wäre ein Weg, um die absehbaren AHV-Defizite abzuwenden, die ab 2030 anfallen. Gemäss Finanzperspektiven des Bundes steigen die AHV-Ausgaben bis dann auf rund 60 Milliarden Franken pro Jahr. Ab 2031 werden über Steuern und Abgaben weniger Beiträge eingenommen, als für die Renten-Finanzierung nötig ist.

Aktuell wird das Rentenalter der Frauen an jenes der Männer angeglichen. Wieso soll das Pensionsalter weiter erhöht werden?

Die letzte Reform kann die AHV-Finanzen kurzfristig stabilisieren. Den Jungfreisinnigen reicht das nicht: Sie wollen die Renten für die Zukunft sichern, ohne dabei die Menschen weiter mit Abgaben und Steuern zu belasten. Denn: Für die Sicherung der AHV wurden zuletzt nebst dem Rentenalter 65 für Frauen auch die Lohnabgaben sowie die Mehrwertsteuer erhöht, gleichzeitig muss der Bund mehr Beiträge zahlen. Die Jungfreisinnigen wollen, dass die Politik in Zukunft davon absieht.

Warum ist der Bundesrat dagegen?

Sowohl der Bundesrat wie auch eine Mehrheit des Parlaments finden den Automatismus falsch. Das Rentenalter soll nicht über eine mathematische Formel bestimmt werden, so soll auch die Entwicklung des Arbeitsmarkts berücksichtigt werden. Allerdings gab es im Parlament Mehrheiten für einen Gegenvorschlag. Am Ende kuschte die SVP.

Wer befürwortet die Initiative?

Die FDP unterstützt das Vorhaben der Jungpartei. Alle anderen Parteien von SP, Grünen, Mitte bis zur GLP sind gegen die Initiative. Bei der SVP fällt der Entscheid der Delegierten Ende Januar, die gewichtige Zürcher Sektion hat sich überraschend für die Initiative ausgesprochen.

Interessant ist überdies, dass andere Jungparteien wie jene der Mitte oder der GLP zumindest die Stossrichtung für richtig halten. So fordert die Junge Mitte eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die Jungen Grünliberalen forderten einst Rentenalter 67. Die Argumente sind identisch mit denen der Jungfreisinnigen: Die Last für die Finanzierung von immer mehr Renten muss auf die Schultern von immer weniger Erwerbstätigen verteilt werden. Längeres Arbeiten schwächt diese Entwicklung ab – und entschärft als Nebeneffekt den Fachkräftemangel.

Ist bei einem Nein die AHV bankrott?

Nein. Die AHV-Renten sind bis 2030 finanziert, sofern die Bevölkerung auf einen Rentenausbau über die 13. AHV-Rente verzichtet. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2026 eine neue Reform zu präsentieren, um die Finanzierung der Altersrenten längerfristig zu sichern. Ein deutliches Nein könnte nun als Signal an den Bundesrat gewertet werden, das Rentenalter für die Sanierung der AHV nicht mehr anzutasten.

Steht die Renteninitiative in einem Zusammenhang mit der 13. AHV-Rente?

Nein. Die einzige Gemeinsamkeit ist die Thematik Altersvorsorge sowie der Abstimmungstermin. Die Stossrichtung der Anliegen ist aber komplett konträr: Die Gewerkschaften wollen die AHV ausbauen, ohne eine Finanzierung dafür vorzuschlagen. Die Freisinnigen wollen die AHV-Finanzen langfristig sichern, ohne die Rentenleistung zu verändern.

Heute gibt es Ausnahmeregeln für körperlich arbeitende Menschen wie beispielsweise Bauarbeiter. Müssten sie nun ebenfalls bis 66 arbeiten?

Die Gegner der Reform erklären, dass solche Branchenlösungen bei Annahme der Initiative nicht mehr möglich seien. Tatsächlich steht dazu im Initiativtext nichts. Bundesrat und Parlament müssten also bei der Umsetzung der Initiative darüber entscheiden. Dass sich an der heutigen Regelung viel ändert, ist aber insofern unwahrscheinlich, weil die Initianten selbst erklären, solche Branchenlösungen zu unterstützen. Personen, die schwere körperlicher Arbeit verrichten, sollen also weiterhin früher in Pension gehen können.

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