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Rentner erhält Geldstrafe und muss zur Therapie

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Das Bezirksgericht Sense in Tafers hat am Dienstag den Fall eines Rentners aus dem Sensebezirk verhandelt, der sich wegen mehreren Strassenverkehrsdelikten verantworten musste. Der 72-Jährige war mit Fahrzeugen unterwegs, die weder geprüft noch zugelassen oder versichert waren. Zweimal war er auch in einen Unfall verwickelt (FN vom Mittwoch).

Polizeirichter Reinold Raemy hat nun das Urteil gefällt: Der Mann wird unter anderem wegen Verletzung der Verkehrsregeln und wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte hat ihn das Gericht freigesprochen. Der Mann hatte seine Steuern zu spät bezahlt, war betrieben worden und hatte aus Ärger und aus Angst davor, dass sein Haus gepfändet wird, böse Briefe an verschiedene Amtsstellen geschickt. Offenbar schenkte das Gericht seinen Erklärungen, dass er diese Drohungen nie ernst gemeint hatte, Glauben.

Bedingte Geldstrafe

Der Mann muss gemäss Urteil zum einen eine Busse von 200 Franken zahlen. Zum anderen ist er zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 80 Franken verurteilt worden, also zu 3200 Franken, dies mit einer Probezeit von drei Jahren. Das Gericht beschloss auch, dass sich der Mann einer ambulanten Therapie unterziehen muss. Damit dies auch geschieht, ordnete es für den Verurteilten zudem Bewährungshilfe an.

Der Mann muss auch die Gerichtskosten von 8100 Franken übernehmen sowie die Entschädigung für den amtlichen Verteidiger, wie das Polizeigericht Sense mitteilt.

Der Polizeirichter folgte mit dem Urteil weitgehend den Anträgen von Staatsanwalt Markus Julmy. Der Pflichtverteidiger Markus Meuwly hatte beantragt, den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung fallen zu lassen, weil beim Unfall die Aussagen des Angeschuldigten und des verletzten Töfffahrers widersprüchlich waren.

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