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Rentner zweiter Klasse: Viele profitieren nicht vom Rentenausbau

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Die Renten der Invalidenversicherung sind historisch an die AHV gekoppelt. Das berücksichtigt die Initiative der Gewerkschaften nicht. Kaufkraftverlust hin oder her: Von einer 13. AHV-Rente würden ausschliesslich die Pensionierten profitieren.

Stimmt die Bevölkerung einer 13. AHV-Rente zu, profitieren Pensionierte und künftige AHV-Beziehende von 8,33 Prozent Rentenaufschlag. Die Befürworter dieses Rentenausbaus argumentieren, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner leide unter den steigenden Mieten, den hohen Energiepreisen und an den Krankenkassenprämien sowieso. Darum brauche es höhere AHV-Renten.

Abgesehen davon, dass der Verlust der Kaufkraft alle, auch die Erwerbstätigen, trifft, führt der Rentenausbau in der AHV zu einem Ungleichgewicht: Er diskriminiert Personen, die eine IV-, eine Waisen- oder Witwenrente beziehen. Denn die Grundlage zur Berechnung dieser Renten ist dieselbe: Sie baut auf die Existenzsicherung, die über die Bundesverfassung garantiert wird. Das heisst, die Minimal- und die Maximalrente sind jeweils gleich hoch.

Stimmt die Bevölkerung einer 13. AHV-Rente zu, profitieren Pensionierte von einem Rentenaufschlag.
Symbolbild: Charles Ellena

Das ist mit ein Grund, wieso der Bundesrat die Initiative der Gewerkschaften ablehnt. Die AHV bezahle nicht nur Altersrenten, sondern auch Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen, argumentiert er im Abstimmungsbüchlein. Die Invalidenversicherung (IV) sorge für die Existenzsicherung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. «Alle diese Leistungen der 1. Säule sind aufeinander abgestimmt. Mit der Initiative würden nur die Altersrenten der AHV erhöht, die anderen Renten hingegen weiterhin 12 Mal pro Jahr bezahlt.»

Stéphane Rossini, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), bekräftigt in einem Interview, die Erhöhung alleine der AHV-Renten sei «systemfremd». Und er verweist darauf, dass die Armutsgefährdung bei IV-Beziehenden «besonders gross» sei. Die Hälfte aller IV-Rentnerinnen und Rentner ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen, sie beziehen im Schnitt auch höhere EL-Beträge als AHV-Beziehende. Von Letzteren erhalten rund 12 Prozent Ergänzungsleistungen.

Bei IV-Rentnerinnen und Rentnern ist die Armutsgefährdung besonders gross.
Symbolbild: Charles Ellena

Überdies lässt sich auch argumentieren, dass viele IV-Rentnerinnen und -Rentner ihr Einkommen nicht aus eigener Kraft erhöhen können. Dahingegen besteht spätestens seit der letzten AHV-Reform die Möglichkeit, allfällige Beitragslücken zu stopfen – oder die AHV-Rente mit dem Aufschieben des Rentenbeginns zu erhöhen, sofern es die Gesundheit und der Arbeitgeber zulässt.

Auch das allenfalls vorhandene Vermögen muss bei IV-Beziehenden oft wesentlich länger ausreichen; es wird beim Bezug von Ergänzungsleistungen aber genauso angerechnet wie bei Altersrentnern.

Behinderten-Verbände wollen sich nicht äussern

Was sagen also die Betroffenen dazu? Der Verband Procap, der die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertritt, erklärt auf Anfrage, er äussere sich nicht zur Abstimmungsvorlage für eine 13. AHV-Rente, auch nicht zur Frage, ob bei einer Annahme der Vorlage auch die IV-Renten und die Hinterlassenenrenten angepasst werden müssten. Da eine Person mit einer IV-Rente nach Eintritt ins Pensionsalter automatisch eine reguläre AHV-Rente erhalte, käme der AHV-Ausbau auch IV-Rentnerinnen und -Rentnern zugute.

SP-Nationalrat und Behindertenrechtsaktivist Islam Alijaj argumentiert ähnlich:

Auch von einer 13. AHV-Rente würden Menschen mit Behinderungen im Alter profitieren.

Das sei insofern wichtig, als gerade Menschen mit Behinderungen in der Regel keine Altersvorsorge in der 2. und 3. Säule aufbauen können. Deshalb unterstütze er die Initiative. Für die Frage, warum sich die Initiative des Gewerkschaftsbundes nur auf die AHV konzentriert, verweist er an den Urheber.

Soll nun eine 13. IV-Rente folgen?

Auf die Frage, ob es denn eine 13. IV-Rente braucht, halten sich Sozialpolitiker und Gewerkschaften mit einer klaren Antwort zurück. Zwar verspricht der Gewerkschaftsbund (SGB) in seinem Argumentarium explizit:

Auch in der IV wird es eine 13. Monatsrente brauchen, sie soll folgen, wenn sie einmal für die AHV beschlossen ist.

Denn die IV-Renten seien historisch an die AHV-Renten geknüpft.

Auf die Frage, wieso die Vorlage alleine auf die AHV fokussiert, erklärt der Gewerkschaftsbund, die Initiative gehe «ein bestimmtes Problem» an: die zu tiefen Altersrenten. Gabriela Medici, Expertin für Altersvorsorge beim SGB, sagt: «Bei der 13. AHV-Rente geht es darum, die höheren Preise und die sinkenden Pensionskassen-Renten für aktuelle und zukünftige Rentner und Rentnerinnen auszugleichen.» Davon sei eine grosse Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner betroffen, gerade die Mittelschicht bekomme die Teuerung zu spüren. Medici verweist zudem darauf, dass der SGB sich immer dafür einsetzte, dass IV-Renten und EL zum Leben reichen. «Wir werden das weiterhin tun.»

«Auch in der IV wird es eine 13. Monatsrente brauchen», sagt der Gewerkschaftsbund SGB.
Symbolbild: Charles Ellena

Der Rentenausbau um eine 13. IV-Rente hätte ein Preisschild. Gemäss einer einfachen Milchbüchlein-Rechnung würde dies bei aktuellen Ausgaben à 5,5 Milliarden Franken rund 460 Millionen Franken im Jahr kosten. Zum Vergleich: Bei der AHV sind es 4,1 bis 5 Milliarden pro Jahr. Es handelt sich auch um komplett unterschiedliche Dimensionen: Aktuell beziehen rund 248 000 Personen eine IV, bei den AHV-Renten sind es 2,5 Millionen.

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