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Ried wagt einen zweiten Anlauf für die neuen Trink- und Abwasserreglemente

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Die Trink- und Abwasserreglemente für Ried waren an der letzten Gemeindeversammlung gescheitert. Jetzt hat der Gemeinderat eine neue Berechnungsweise für die Gebühren präsentiert.

«Jetzt sind die Reglemente fairer für alle», sagte Guido Wildhaber, Gemeindepräsident von Ried, am Dienstagabend. In der Riederhalle stellte er mit seinem Ratskollegen Fabian Jendly die überarbeiteten Anpassungen in den Trink- und Abwasserreglementen vor. Diese hatte der Gemeinderat mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Hausbesitzern, einem Landwirt, einem Gemüsebauer, dem Gemeindeschreiber und der Finanzverwalterin, ausgearbeitet. An einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung am 30. Juni wird über die Reglemente abgestimmt.

Im Dezember hatten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung die neuen Reglemente zurückgewiesen (die FN berichteten). Die Berechnung sei nicht fair aufgeteilt, war damals die Kritik. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen der Grundstücksfläche und dem Wasserverbrauch, dennoch sei die Fläche ein ausschlaggebender Faktor in der neuen Berechnung der Gebühren.

Zählergrösse ist entscheidend

Davon hat der Gemeinderat nun Abkehr genommen. «Für die Berechnung der jährlich erhobenen Grundgebühr nutzen wir nicht mehr die Grundstücksfläche, sondern die Zählergrösse», erklärte Fabian Jendly vor rund 25 anwesenden Riederinnen und Riedern. Gemäss dem auf der Gemeindewebsite aufgeschalteten Tarifblatt müssten Besitzer von Einfamilienhäusern mit einem Wasserzähler bis 1 Zoll eine Grundgebühr von 315 Franken pro Jahr zahlen. 600 Franken pro Jahr beträgt die Gebühr für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und landwirtschaftliche Betriebe mit Wasserzählern bis 1,25 Zoll. Für Wasserzähler von 2,5 Zoll beläuft sich die Grundgebühr auf 3600 Franken. Seines Wissens gebe es in Ried aber keine solch grossen Wasserzähler.

Mit der Grundgebühr werden die Kosten für die in der Planung der Trinkwasser-Infrastrukturen (PTWI) vorgesehenen Infrastrukturen sowie den laufenden Werterhalt finanziert. Bisher bezahlte die Gemeinde das mit Steuergeldern, doch dies ist seit längerem nicht mehr erlaubt. Die Trinkwasserversorgung muss finanziell selbsttragend sein und darf nur mit den Gebühreneinnahmen bezahlt werden.

Höhere Tarife zum Wassersparen?

In der Berechnung der Abwassergebühren ändert der Gemeinderat – gegenüber dem im Dezember vorgelegten Reglement – die Tarifhöhe, behält aber die Berechnungsweise bei. So ergibt sich die Grundgebühr weiterhin aus der Multiplikation der zonengewichteten Grundstücksfläche mit dem Tarifwert. Letzteren senkt der Gemeinderat jedoch von 40 auf 30 Rappen. Für die Betriebsgebühr beim Abwasser ist der effektive Wasserverbrauch entscheidend. Pro Kubikmeter fällt eine Gebühr von 2,10 Franken an anstelle von 1,50 Franken.

Ein Bürger fragte am Infoabend, ob der Gemeinderat nicht einen höheren Preis für den Wasserverbrauch festlegen könnte, um so zum Wassersparen zu animieren, und gleichzeitig die Grundgebühr senken könnte. Das sei nicht möglich, antwortete Fabian Jendly. Denn der Gemeinderat müsse die Gebühren so festlegen, dass damit die Kosten gedeckt werden. Absichtlich zu viel oder zu wenig einzunehmen, sei nicht erlaubt.

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