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Schafzüchter wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz verurteilt

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Weil ein Mann seine Schafe wiederholt nicht tiergerecht gehalten hat, verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Geldstrafe.

Bei der Kontrolle einer Schafzucht im Saanebezirk haben Vertreter des kantonalen Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen laut Strafbefehl verschiedene Mängel festgestellt. So hätten mehr als 100 Schafe zu viel Wolle getragen, weil sie seit mehr als einem Jahr nicht mehr geschoren worden waren. Dadurch hätten die Schafe im Sommer sehr unter der grossen Hitze gelitten.

Zudem hätten einige Schafe keinen ausrechenden Zugang zum Futter gehabt, und der Unterschlupf der Tiere habe nicht der Anzahl Schafe entsprochen und sei damit zu klein gewesen. Bei der Kontrolle seien zudem zwei Lämmer entdeckt worden, die extrem ausgemagert waren.

Die Staatsanwaltschaft hat den Schafzüchter deshalb wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen verurteilt. Weil es nicht sein erstes Vergehen war, sah die Staatsanwaltschaft davon ab, die Geldstrafe bedingt auszusprechen. Der Mann muss im Gegenteil für sein früheres Fehlverhalten eine weitere Strafe von 20 Tagessätzen bezahlen. Eine Strafe, die damals bedingt ausgesprochen worden war, wurde nun in eine unbedingte Strafe umgewandelt. Denn die Probezeit ist noch nicht abgelaufen.

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