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Scharia: Steinigung und Handabtrennen

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Im Rahmen der Initiative ist auch immer wieder von der Scharia die Rede. «Die Meinung herrscht, dass die Scharia ein Buch ist, in dem alle Bereiche des Lebens einer Muslimin und eines Muslims geregelt sind. Aber dem ist nicht so», erklärt Petra Bleisch. «Die Scharia ist kein einheitliches Gesetz. Es gibt grosse Unterschiede bezüglich der Auslegung.» Die Scharia beinhalte allerdings mehr Bestimmungen als etwa der Koran.

Wie europäisches Recht

Die immer wieder erwähnten Körperstrafen – wie Steinigung, oder das Abtrennen einer Hand – sind zwei von fünf Strafen, die im Koran und den Hadithen (Erzählungen über das Leben des Propheten Muhammad) genannt werden. Sie sind zwar Teil des klassischen islamischen Strafrechts, werden heute aber kaum mehr angewendet. Die meisten Länder der islamischen Welt kennen ein ähnliches Strafrecht wie die europäischen Länder. Ausnahmen sind Saudi-Arabien, Iran, Sudan, Somalia und Teile Nigerias und Pakistans.

Im islamischen Recht gibt es unter anderem auch Vorschriften zu Gebet, Fasten, Wallfahrt, Almosen sowie dem Ehe- und Erbrecht. il

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