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Scheidungsberater statt Rechtsanwalt

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Gemäss Bundesamt für Statistik liessen sich 2011 in der Schweiz über 17 000 Ehepaare scheiden. Oft suchen sich die beiden Parteien einen Anwalt, der ihre jeweiligen Interessen vertritt. Seit diesem Jahr können sich Scheidungswillige jedoch auch an sogenann- te Trennungsberater wenden. Wolfgang Wirths aus Murten ist der Einzige aus dem Kanton Freiburg, der den ersten Lehrgang zum Trennungsberater Gecobi in Zürich besucht und erfolgreich abgeschlossen hat. Gecobi ist eine Schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft und Dachverband verschiedener Elternorganisationen aus der ganzen Schweiz. Seit August des letzten Jahres bietet die Vereinigung die halbjährige Ausbildung zum Trennungsberater an, eine erste Gruppe hatte ihren Abschluss im Dezember.

90 Lektionen hat Wirths besucht, um sich auf diese Aufgabe vorzubereiten. «Das Beste ist, wenn ich den Scheidungswilligen in einem zwei bis drei Stunden dauernden Gespräch helfen kann, selber herauszufinden, was für sie in ihrer Situation das Beste ist», sagt der 43-Jährige. Nach Möglichkeit berate er die beiden Menschen gemeinsam, es sei aber auch möglich, getrennt zu ihm zu kommen.

Verantwortung der Eltern

Existenzielle Fragen aufgleisen sei seine Hauptaufgabe. So zum Beispiel die Frage, wer künftig wo lebt und wie dies finanziert werden kann. «Es geht darum, die finanziellen Fragen so zu regeln, dass der Richter diese auch absegnet.»

Paaren, die gemeinsame Kinder haben, sage er jeweils: «Macht es so schnell und so einfach wie möglich.» Der Trennungsberater sieht es zudem als Aufgabe beider Elternteile an, Verantwortung für die Kinder zu übernehmen: «Das Paar hat die Kinder gemeinsam gezeugt. Was spricht dagegen, dass sie sich gemeinsam an den Tisch setzen, wenn es um ihre Kinder geht?»

So spricht sich Wirths auch klar für das gemeinsame Sorgerecht aus (siehe Kasten). «Scheidungen sind immer noch ein Tabuthema. Die Leute genieren sich, darüber zu sprechen.» In der Zeit der Scheidung solle jeder für sich seinen neuen Weg planen, denn das Leben gehe weiter und eine neue Partnerschaft komme bestimmt. «Und was spricht gegen Patchworkfamilien? Die Menschen der Generation, die sich heute scheiden lässt, sind ja oft schon Scheidungskinder.»

Es gehe somit darum, Möglichkeiten und Abläufe offen zu besprechen, «damit die Kinder nicht zu Postboten werden». Das während der Beratung Besprochene bleibe am Tisch: «Es geht nichts nach aussen.» Und im Idealfall könnten sich die beiden aufgrund der Beratung einigen und Lösungen erarbeiten, die vor Gericht standhalten, so dass die Scheidung schnell über die Bühne geht.

«Wenn ein Anwalt beigezogen wird, ist der Zug für eine schnelle Scheidung bereits abgefahren», sagt Wirths. Wenn sich die beiden Parteien hingegen an einen Tisch setzten und die Regeln für die Zukunft gemeinsam ausarbeiteten, könne ein langwieriger Streit vor Gericht vermieden werden. Und dies sei gut so, denn «oft sind lange Scheidungsverfahren grosse psychische Belastungen–insbesondere auch für die Kinder.»

Wirths bietet den Noch-Ehepaaren neben der Gesprächsführung auch Unterlagen und Wissen bezüglich geltendem Recht. Doch die Zukunft seien im Voraus getroffene Eheverträge: «Da kann man sich schon vor der Heirat überlegen, wie man die Zukunft sieht, falls man nicht zusammenbleiben möchte.»

Geschiedene Eltern sollen im Grundsatz gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten. Nach dem vorgeschlagenen neuen Recht über die elterliche Sorge soll das Sorgerecht nur dann einem Elternteil vorenthalten werden, wenn dies zum Schutz des Kindes nötig ist. Der Normalfall des gemeinsamen Sorgerechts soll für getrennte und geschiedene Eltern gelten. Nach dem Nationalrat stimmte gestern auch der Ständerat dem Gesetz zu. Allerdings bestehen Differenzen zwischen den beiden Kammern. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat (Bericht Seite 15).  da/emu

Wolfgang Wirths. Bild zvg

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