Das Freiburger Kantonsgericht muss sich mit der tödlichen Schiesserei im Sévaz-Tunnel auf der Autobahn A 1 vor fünf Jahren befassen. Die Familie des Mannes, der damals von einem Waadtländer Polizisten tödlich getroffen wurde, rekurriert gegen das Urteil des Strafgerichts des Broyebezirks vom 14. Oktober 2014, wie diese Zeitung erfahren hat. Das Bezirksgericht hatte geurteilt, der Polizist habe in legitimer Notwehr geschossen. «Wir sind der Ansicht, dass dieser Freispruch nicht gerechtfertigt ist», sagt Richard Calame, Anwalt der Opfer-Familie.
Zur Erinnerung: Am 18. April 2010 hatte die Waadtländer Polizei im Autobahntunnel von Sévaz eine Strassensperre errichtet, um eine Bande von Autodieben zu stoppen. Diese rasten ungebremst auf den Polizisten zu. Dieser schoss sieben Mal. Eine Kugel durchschlug die Windschutzscheibe und tötete dabei den Beifahrer, einen 18-Jährigen aus Lyon. bearbeitet von mos/FN