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Schiffsführer hat Versicherungen betrogen

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Schiffsführer hat Versicherungen betrogen

Eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, Verfahrenskosten von 9000 Franken sowie Zahlungen an verschiedene Versicherungen von insgesamt über 100 000 Franken: Zu dieser Strafe hat das Gericht des Seebezirks gestern den ehemaligen Patron einer Schifffahrtsgesellschaft im Seeland verurteilt und ihn des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen.

Sturm und Treibholz

Es waren mehrere Delikte, die dem 56-Jährigen in der Gerichtsverhandlung vom Mittwoch vorgeworfen wurden: Am 8. Mai 2010 hatte dieser der Versicherung einen Kollisionsschaden gemeldet, der beim Zusammenstoss mit Treibholz entstanden sei. Eine erste Expertise schätzte die Reparaturkosten auf 104 000 Franken, später wurde diese Zahl auf 166 000 Franken korrigiert. Der Schiffsführer reichte schliesslich Rechnungen in der Gesamthöhe von 251 000 Franken ein. Im Laufe der Untersuchung stellte sich aber heraus, dass zumindest ein Teil der Rechnungen ge- oder verfälscht war. Gegen denjenigen Mann, der die Expertise erstellt hat, läuft ein separates Verfahren.

Bereits 2008 hatte der Schiffsführer von der Versicherung eine Summe von über 21 000 Franken erhalten: Gemäss seinen Angaben hatte es am Nachmittag des 30. Mai 2008, nachdem die Scheiben beim Bau eines Schiffes eingekittet worden waren, einen Sturm gegeben. Da der Kitt noch nicht trocken war, seien die Scheiben herausgedrückt worden und teilweise zerbrochen. Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach warf dem Mann auch hier Betrug vor: So habe der Mann für das Schiff Scheiben mit den falschen Massen bestellt und diese gar nie montiert gehabt.

Im Jahr 2008 hatte der Mann zudem einen Betrag von über 72 000 Franken für einen Diebstahl von Schiffsausrüstungsgegenständen kassiert: Dieser hatte sich laut Angaben des Schiffsführers während des Transports eines Schiffes von der Schweiz nach Österreich ereignet. Und schliesslich hatte der Mann aufgrund eines Krankheitsfalls von November 2010 bis Juni 2011 Taggelder in der Höhe von knapp 43 000 Franken kassiert–für die Taggeldversicherung jedoch einen deutlich zu hohen Monatslohn deklariert.

Kein Diebstahl

Was den Sturmschaden an den Scheiben betrifft, sprach das Gericht den Mann des Betrugs frei. Dies «angesichts der Tatsache, dass der Versicherungsexperte die Rechnungen begutachtet und Einsicht in die Unterlagen hatte». So- mit sei davon auszugehen, dass die Versicherung nicht arglistig getäuscht worden sei, schreibt das Gericht in sei- ner Urteilsbegründung. Für die restlichen Vergehen wurde er hingegen schuldig gesprochen. Bezüglich des Treibholzunfalls gehe das Gericht davon aus, dass kein Versicherungsfall vorgelegen habe. Aus diesem Grund habe kein Anspruch auf Versicherungsdeckung bestanden. «Das Gericht kommt zum Schluss, dass die eingereichten Rechnungen gefälscht waren», heisst es im Urteil. Und was den gemeldeten Diebstahl anbelangt, nehme das Gericht an, dass dieser gar nicht stattgefunden habe.

Durch das Fälschen verschiedener Rechnungen habe sich der Mann der Urkundenfälschung und des Betrugs schuldig gemacht. Angesichts der Höhe der Schadenssumme gehe das Gericht von einer «gewerbsmässigen Begehung» aus. Beim Strafmass habe es dem Alter, dem gegenwärti- gen Beruf und der familiären Situation des Beschuldigten Rechnung getragen und eine «mit dem bedingten Strafvollzug kompatible Sanktion verhängt». rb/La Liberté

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