Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Schwarzarbeit im Gastrosektor

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Schwarzarbeit im Gastrosektor

Genaue Zahlen über illegal beschäftigte Ausländer im Gastrobereich hat man weder beim Verband noch beim Kanton. Viele Fälle werden aufgedeckt, weil sie denunziert werden.

Tobias Zbinden, Präsident von GastroFreiburg, weiss von Schwarzarbeit-Fällen, wie er gegenüber den FN sagt. «Wir vom Verband sind klar dagegen», betont er, und man sensibilisiere die Mitglieder immer wieder. Allerdings bewegten sich viele Gastrobetriebe «nur im grauen Bereich». Damit meint er, dass diese zwar Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung beschäftigten, aber die Quellensteuern und die Sozialleistungen korrekt abrechneten. Das Problem in der Gastrobranche sei, dass man oft kurzfristig für Anlässe wie etwa Bankette mehr Personal brauche. Um die nötigen Papiere zu organisieren, sei der Weg oft aufwändig und lang.Dessen ist sich auch Patrick Pochon, Vorsteher des Amtes für Bevölkerung und Migration, bewusst. Und er hat auch Verständnis dafür, dass es für die Gewerbetreibenden oft nicht einfach sei, den Durchblick bei den nötigen Bewilligungen zu haben. Er rät aber den Betrieben, sich im Zweifelsfall an sein Amt zu wenden, und erinnert auch an die Verantwortung der Arbeitgeber.Spezifische regelmässige Kontrollen in Gastbetrieben werden gemäss Pochon nicht durchgeführt. Oft kämen Fälle ans Licht, weil Gastbetriebe oder deren Angestellte denunziert würden. Dann würde dies von der Polizei abgeklärt und der Fall allenfalls an den Untersuchungsrichter überwiesen. Zahlen konnten weder er noch Zbinden nennen. Dieser ist überzeugt, dass es weniger Fälle gebe als früher. Und er weist darauf hin, dass es vom Gastrodachverband eine Kommission gebe, die Kontrollen durchführe.

Bussen und Gefängnisstrafen

Dieses Jahr haben die Untersuchungsrichter in 89 Fällen von Schwarzarbeit (alle Sektoren) ermittelt. In 69 Fällen sprach der Untersuchungsrichter eine Strafe aus, 20 kamen vor den Polizeirichter, weil die Beschuldigten Einsprache gegen die Urteile erhoben hatten, wie Raphaël Brenta, Pressesprecher des Untersuchungsrichterbüros, gegenüber der Zeitung La Liberté sagte. Die Strafen können je nach Anzahl illegal Beschäftigter und der Dauer der Beschäftigung zwischen 300 und 3000 Franken betragen. Bei einer Wiederholung kann eine Gefängnisstrafe bis zu 10 Tagen sowie eine Busse ausgesprochen werden. ca/ar

Meistgelesen

Mehr zum Thema