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Sekundenbruchteil für einen Entscheid

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«Der Polizist fand sich einem Auto gegenüber, das mit mehr als 140 Stundenkilometern unterwegs war und aus einer Distanz von 60 Metern direkt auf ihn zufuhr»: So fasste gestern Gerichtspräsident Michel Favre die Situation zusammen, in der sich ein Waadtländer Polizist in der Nacht vom 18. April 2010 befand. Der Strafappellationshof des Freiburger Kantonsgerichts hat den Polizisten daher vom Vorwurf der eventualvorsätzlichen Tötung freigesprochen. Er habe in Notwehr gehandelt.

In jener Nacht lieferten sich Autodiebe aus der Banlieue von Lyon eine wilde Verfolgungsjagd mit den Kantonspolizeien von Bern, Freiburg und der Waadt. Eines der gestohlenen Autos raste auf der Autobahn A1 Richtung Estavayer-le-Lac. Zwei Waadtländer Polizisten bauten im Autobahntunnel Sévaz eine Sperre mit einem Nagelgurt auf. Doch das Auto, das mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr, bremste nicht ab–und fuhr auf die beiden Polizisten zu. «Der Polizist hatte einen Sekundenbruchteil, um zu entscheiden, was er tun soll», sagte Gerichtspräsident Favre. «Dies in einem Moment, in dem er unmöglich wissen konnte, ob das Auto ihn überfahren wird oder nicht.» Er habe sich in unmittelbarer Gefahr befunden. Darum habe er mit seinen Schüssen angemessen reagiert. Zudem habe er auf den Unterteil des Wagens gezielt, nicht auf die Frontscheibe.

Das Freiburger Kantonsgericht bestätigte mit seinem Freispruch das Urteil des Gerichts des Broyebezirks (siehe Kasten). Und wie dieses verurteilte es auch den Fahrer des Fluchtautos wegen Gefährdung des Lebens Dritter: Nicht die Sperre oder die Präsenz der Polizei habe eine Gefahr heraufbeschworen. Vielmehr habe «das extreme Verhalten» des Autodiebs die Polizisten gefährdet. «Er war auf seiner Flucht zu allem bereit», sagte Favre. Das Gericht reduzierte jedoch die Haftstrafe des Fahrers von fünfzehn auf zwölf Monate, da es eine zusätzliche Strafe zu jener ist, die das Kantonsgericht im August 2015 für den Autodiebstahl ausgesprochen hatte. Insgesamt beträgt die Haftstrafe nun 36 Monate, wobei der Schuldige 14 Monate absitzen muss und 22 Monate auf Bewährung sind.

Chronologie

Auch erste Instanz sprach Polizisten frei

In der Nacht auf den 18. April 2010 stahlen Diebe im bernischen Lyss drei Luxusautos. Waadtländer Polizisten bauten im Autobahntunnel Sévaz eine Sperre auf. Eines der Autos fuhr jedoch mit hoher Geschwindigkeit weiter, worauf einer der Polizisten sieben Mal auf den Wagen schoss. Er traf den 18-jährigen Beifahrer, der noch vor Ort verstarb. Das Gericht des Broyebezirks sprach den Polizisten im Oktober 2014 frei und verurteilte den Fahrer zu einer unbedingten 15-monatigen Haftstrafe. Die Familie des Opfers und der Fahrer zogen den Fall vor das Freiburger Kantonsgericht.njb

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