Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Sensler, der gegen Quarantäne-Auflage verstiess, erhält 600 statt 1000 Franken Busse

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wenn der Kantonsarzt Quarantäne anordnet, muss jemand auch mit einem negativen Corona-Test zu Hause bleiben.
Symbolbild Corinne Aeberhard/a

Ein Sensler wehrte sich vor Gericht gegen eine Busse, die er erhielt, weil er gegen Quarantäne-Auflagen verstossen hatte. Das Bezirksgericht hält an der Verurteilung fest, setzte aber die Busse tiefer an.

600 Franken Busse: So viel muss ein Sensler zahlen, der im letzten Oktober aus dem Haus ging, obwohl das Kantonsarztamt Quarantäne verordnet hatte, nachdem er Kontakt mit einer positiv getesteten Person gehabt hatte. Ursprünglich war der Mann per Strafbefehl zu 1000 Franken Busse verurteilt worden. Dagegen wehrte er sich vor dem Polizeigericht des Sensebezirks, weil er dies als ungerecht empfand (die FN berichteten).

Polizeirichter Peter Rentsch hält an der Verurteilung wegen Übertretung des Epidemiengesetzes fest, wie es im nun vorliegenden Urteilsdispositiv heisst. Allerdings setzte er die Busse auf 600 statt ursprünglich 1000 Franken fest.

Der Sensler habe um die Quarantänepflicht gewusst, da sie ihm vom Kantonsarztamt sowie der Polizei erläutert worden sei, heisst es in der Urteilsbegründung. Trotzdem habe er sein Haus verlassen, um einen Corona-Test im Spital Tafers zu machen, den er seinem Arbeitgeber vorlegen wollte. Dies sei nur bedingt glaubwürdig, da in der Quarantäneverfügung explizit festgehalten sei, dass diese als ärztliches Zeugnis gelte. Auch werde darauf hingewiesen, dass ein negatives Testergebnis die Quarantänepflicht nicht aufhebe.

Der Mann habe deshalb die Quarantänepflicht vorsätzlich ignoriert. Allerdings sei es nicht widerlegbar, dass er das Haus für einen Test verlassen habe. Angesichts dieser Umstände erscheine eine Busse von 600 Franken angemessen, schreibt der Richter.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema