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Serienbrandstifter der Broye will Haft von zehn Jahren auf ein Jahr verringern

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Vor dem Kantonsgericht hielt der mutmassliche Brandstifter aus der Broye an seiner Version fest: Er hat nur einen der ein Dutzend Brände gelegt, die vor sechs Jahren die Region verunsicherten. Damals brannten Ställe, Scheunen und Keller von Mehrfamilienhäusern.

«Das war ein grosser Fall», rief Raphäel Bourquin, stellvertretender Generalstaatsanwalt, am Mittwoch im Saal des Kantonsgerichts in Erinnerung. Verantworten musste sich dort ein heute 27 Jahre alter Mann. Ihm wird vorgeworfen, im Juli und August 2017 ein Dutzend Brände in der freiburgischen und waadtländischen Broye gelegt zu haben. Tatorte waren Ställe und Scheunen sowie Keller von Mehrfamilienhäusern und ein unterirdisches Parking. «70 Tiere kamen ums Leben, 30 Personen wurden in Gefahr gebracht, und es entstand ein Schaden von 6 Millionen Franken», bilanzierte der stellvertretende Generalstaatsanwalt. Zudem habe die Brandserie eine ganze Region verunsichert.

Wegen vorsätzlicher Brandstiftung, unter anderem mit Gefahr für Leib und Leben von Personen, der versuchten vorsätzlichen Brandstiftung, der Verleumdung, der Irreführung der Justiz, der üblen Nachrede und des Vergehens gegen das Tierschutzgesetz hatte das Gericht des Broyebezirks den Mann im Juni 2021 zu zehn Jahren Haft und einer stationären Therapie verurteilt (die FN berichteten).

Das Eingeständnis bleibt

Wie bereits an der ersten Gerichtsverhandlung wies der Beschuldigte auch vor dem Kantonsgericht die Verantwortung für nahezu alle Feuer von sich. Er gab wieder nur eine einzige Tat zu: die letzte der langen Serie. «Ich bedauere die Brandstiftung, die ich begangen habe, und entschuldige mich dafür», sagte er im Gerichtssaal. Das dreiköpfige Richtergremium fragte ihn, warum er seine Aussagen wiederholt an die neuen Ermittlungsergebnisse der Polizei angepasst habe. 

Auf die Nachfrage, warum er gegenüber den Ermittlern lüge, wenn er sich doch nichts vorzuwerfen habe, wiederholte er:

Wegen Stress und Angst hatte ich nur Unsinn geredet.

Seine Anwältin Marlène Jacquey zog in ihrem Plädoyer die Glaubwürdigkeit der Indizien in Zweifel. Um den Beschuldigten als Täter zu überführen, hatten sich die Ermittler auf Telefondaten, Daten einer Gesundheitsapp auf dem Smartphone des Mannes sowie auf Zeugenaussagen und Videoaufnahmen gestützt. «Zwischen den Daten der Mobilfunkantennen und der Gesundheitsapp gibt es ernste Widersprüche», so die Verteidigerin. Wenn man die Distanzen, die ihr Mandant zwischen den Tatorten angeblich zurückgelegt haben soll, mit den Zahlen des Schrittzählers vergleicht, sei seine Schrittlänge bei jeder Tat unterschiedlich gross. Zudem soll sich sein Telefon während einer Tat nahezu zeitgleich mit zwei Mobilfunkantennen verbunden haben, die drei Kilometer voneinander entfernt seien. «Die technischen Daten sind in keiner Weise verlässlich», schlussfolgerte die Anwältin. Jedoch habe das Gericht diese Widersprüche in seinem Urteil nicht berücksichtigt.

Auch Zeugenaussagen, die für ihren Mandanten entlastend wären, habe das Gericht nicht beachtet. Sie erwähnte unter anderem unbekannte Autos und Jugendliche, die in der Nähe von Tatorten gesehen worden waren. «Die Zweifel sind unumstösslich», sagte sie und plädierte für eine Verringerung der Haftstrafe. Wegen der einen Brandstiftung sei eine Haftstrafe von einem Jahr auszusprechen.

«Unaufhörlich gelogen»

Der stellvertretende Generalstaatsanwalt zeigte sich von der Schuld des Mannes weiterhin überzeugt: «Nicht die Schrittzahlen der Gesundheitsapp sind der entscheidende Punkt. Entscheidend ist, dass die App aufzeigt, wie der Mann unaufhörlich gelogen hat.» Während er angeblich zu Hause am Schlafen war, habe die App gezeigt, dass er in Wirklichkeit unterwegs war. Die Überwachung der Telefongespräche der damaligen Freundin und anderer Personen sei sehr aufschlussreich gewesen. Sie habe ihn darin als Verursacher «einiger Brände» bezeichnet. Das Bezirksgericht habe in seinem 110-seitigen Urteil alle wichtigen Elemente berücksichtigt, so Bourquin. «Es beruht auf einem Bündel schlüssiger Indizien.»

Das Motiv des Mannes ist bis heute nicht sicher geklärt. Psychiatrische Gutachten lassen vermuten, dass die Brände für ihn ein Mittel waren, um Stress und Druck abzubauen. Das Kantonsgericht wird sein Urteil demnächst schriftlich bekannt geben.

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