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Sie beantragte zwei Covid-Kredite – nun wurde sie wegen Geldwäsche verurteilt

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Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei: Eine Unternehmerin erhält eine bedingte Geldstrafe.

Im Frühjahr 2020 reagierte die Politik rasch und ermöglichte es den Schweizer Unternehmen, Covid-Kredite aufzunehmen, um möglichst unbeschadet durch die Pandemie zu kommen. Eine 32-jährige Freiburgerin beantragte am 26. März 2020 einen solchen Kredit für ihr Bauunternehmen. Sie erhielt 19’000 Franken.

So weit, so gut. Doch am 20. Juli stellte die Frau noch einmal ein Gesuch um einen Covid-Kredit, diesmal bei einer anderen Bank. Sie unterschrieb, dass sie noch nie einen solchen Kredit beantragt habe – und erhielt weitere 25’000 Franken. 

Im März 2021 zeigte die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) die Frau wegen Verdachts auf Geldwäsche an, dies in Zusammenhang mit dem Antrag auf den zweiten Kredit.

Geld ist unauffindbar

Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft die Unternehmerin mittels Strafbefehl verurteilt. Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach hält fest, dass die Frau gezielt die Unwahrheit angegeben habe, da sie davon ausgegangen sei, dass sie nicht kontrolliert werde. Deswegen sei sie des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig.

Zudem hat die Frau das Geld vom Konto ihres Unternehmens abgezogen; es konnte nicht mehr ausfindig gemacht werden. Deshalb ist die Frau auch der Geldwäsche schuldig. Die Generalstaatsanwältin verurteilte sie deswegen zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen, mit einer zweijährigen Bewährungsfrist. Die Frau trägt die Verfahrenskosten von 365 Franken.

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