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So kostet die Unternehmenssteuerreform nichts

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Ziemlich genau ein Jahr ist es her, seit der Freiburger Staatsrat einen kantonalen Steuersatz von 13,72 Prozent auf die Firmengewinne angekündigt hat. Diese Senkung von den jetzt gültigen 19,63 Prozent ist die Freiburger Antwort auf die Unternehmenssteuerreform III und den damit verbundenen Wegfall des Spezialstatus für gewisse Unternehmen (siehe Kasten).

In der Zwischenzeit hat der Bundesrat festgelegt, wie er die Steuerreform umsetzen will, und auch der Kanton Freiburg hat seine Strategie den Vorgaben des Bundes angepasst.

Die Finanzdirektion, angeführt von Staatsrat Georges Godel (CVP), orientierte gestern an einer Medienkonferenz, wie sich die finanziellen Auswirkungen für Freiburg aus heutiger Sicht präsentieren. Ausgehend von den Steuerdaten 2012 verliert der Kanton durch den tieferen Gewinnsteuersatz im Jahr 59,2 Millionen Franken. Andererseits zahlen die 1900 Firmen, die heute einen Spezialstatus haben, 40,6 Millionen Franken mehr an Steuern. Hinzu kommt: Durch einen tieferen Satz bei der Kapitalsteuer fallen 15,7 Millionen Franken bei ordentlich besteuerten Firmen weg, doch es gibt zusätzlich 5,1 Millionen Franken durch die Firmen mit Spezialstatus.

 Insgesamt kosten die steuerpolitischen Massnahmen Freiburg jährlich also 32,7 Millionen Franken. Sie führen weiter zu einem Verlust von anfangs 8,3 Millionen und ab 2029 gar 53,5 Millionen Franken aus dem interkantonalen Finanzausgleich. Dafür zahlt der Bund 24,1 Millionen Franken im Jahr als Ausgleich.

So fehlen Freiburg gegenüber der heutigen Praxis beim Start der Steuerreform 35,1 Millionen Franken und 2029–nach einer Übergangsfrist–80,3 Millionen Franken. Damit geht für Staatsrat Godel die Rechnung aber auf. Wie er an der Medienkonferenz vorrechnete, hat der Kanton über die letzten zwölf Jahre jährlich 6,8 Prozent mehr Unternehmenssteuern eingenommen, rund 10 Millionen Franken jedes Jahr. Setzt sich die Wirtschaftsentwicklung im Kanton so fort, wären die Mindereinnahmen durch den tieferen Steuersatz bis zu dessen Einführung kompensiert.

Firmen zahlen 22 Millionen

«Das Ziel der Unternehmenssteuerreform ist Transparenz und Gleichbehandlung», so Godel. «Hinter diesen Prinzipien stehen wir auch.» Er betonte: «Die Reform hat ihre Kosten, aber sie bringt einen ‹Return on Investment›. Wir wollen konkurrenzfähig bleiben, das Wachstum vorantreiben und Arbeitsplätze schaffen.»

 Profitieren können die meisten Firmen. Doch auch sie werden ihren Beitrag leisten, kündigte Godel an. In Verhandlungen mit den Arbeitgebern erreichte der Staatsrat, dass die Unternehmer jährlich zusätzlich 22 Millionen Franken für die Bereiche Berufsbildung sowie Krippen und Tagesschulen leisten, was wiederum die Wirtschaft stärken solle. Dafür wird noch eine gesetzliche Basis ausgearbeitet.

Die Unternehmenssteuerreform III mit dem Steuersatz von 13,72 Prozent wird in Freiburg am 1. Januar 2019 eingeführt, parallel zum Bund. Dies bedeutet, dass es auch nicht zu einer etappenweisen Einführung kommt, kündigte Godel gestern an. Im Herbst 2016 will er einen Gesetzesentwurf in Vernehmlassung schicken. Auch ein allfälliges Referendum ist darin noch vorgesehen. Selbst wenn Finanzdirektor Godel hofft, dass es nicht dazu kommt: «Es ist unsere Aufgabe, aufzuzeigen, dass das Projekt umsetzbar ist.»

Zum Projekt

Die Hintergründe der Reform

Bei der Besteuerung von Firmengewinnen gelten in der Schweiz zwei Kategorien: Die Mehrheit muss auf ihre Gewinne durchschnittlich 22 Prozent Steuern bezahlen; Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften – Statusgesellschaften – geniessen auf ausländischen Erträgen grosszügig tiefe Steuersätze. Diese werden kantonal geregelt. Aufgrund der Kritik von EU und OECD schafft der Bundesrat den Spezialstatus für ausländische Unternehmensgewinne ab. Die Kantone senken nun ihre ordentlichen Steuersätze, um die Firmen halten zu können. Der Bund will dafür den Kantonen 1 Milliarde Franken als Kompensation zur Verfügung stellen.uh

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