Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Sondergericht «CannaBioland» tagt erst heute

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Für Montag war am Bezirksgericht des Sensebezirks in Tafers das Sondergericht im Fall «CannaBioland» angesagt gewesen. Es sollte entscheiden, ob das gesamte Gericht, das unter der Leitung von Gerichtspräsident Reinold Raemy bisher den Hanf-Prozess verhandelt hat, in den Ausstand treten muss oder ob der Fall weiter verhandelt und noch in dieser Woche abgeschlossen werden kann (siehe FN vom Samstag). Am Montagmorgen wurde mitgeteilt, dass diese Verhandlung auf heute Dienstagnachmittag verschoben wird. Es wurde auch bekannt gegeben, dass das Sondergericht unter der Leitung von Markus Ducret, Gerichtspräsident am Bezirksgericht des Seebezirks, stehen wird.

Mit Ducret nicht einverstanden

Gegen diesen Entscheid hat einer der beiden Hauptangeklagten im Hanf-Prozess, der Anwalt Jean-Pierre Egger, protestiert. Egger vertritt sich in Tafers selbst, nachdem der amtliche Verteidiger das Mandat niedergelegt hat. «Die Beteiligung von Markus Ducret als Verfahrensleiter wird wegen möglicher Parteilichkeit abgelehnt», schreibt der Präsident der Schweizer Hanffreunde in einer Medienmitteilung. Der Gerichtspräsident am See-Gericht sei seit drei Monaten als ausserordentlicher Untersuchungsrichter in diesem Fall beauftragt und habe bisher keine Amtshandlung vorgenommen. Jean-Pierre Egger wirft ihm deshalb Verschleppung vor und kündigte eine Beschwerde an.

Mit Ducret einverstanden

Markus Meuwly, der Anwalt des zweiten Angeklagten, Armin Käser, distanziert sich vom Protest Eggers. Mit Markus Ducret sei man einverstanden, da es hier nicht um eine Beurteilung im Strafverfahren gehe, sondern um den Antrag um Ausstand, erklärte er. Der Anwalt wies auch darauf hin, dass der Antrag um Ausstand von ihm und nicht von Egger kam, auch wenn dieser sein Begehren unterstützt habe. Markus Ducret sei sehr gut geeignet, einen Entscheid zu treffen, zumal er der einzige Gerichtspräsident sei, der an der beanstandeten Sitzung 1997 nicht dabei war und in der fraglichen Periode 1997/1998 noch nicht im Amt war, führte Meuwly aus.

Meistgelesen

Mehr zum Thema