Was lange währt, wird endlich gut; so auch das Freiburger Gesetz über die Sonderpädagogik. 2008 ging die Verantwortung für die pädagogische Betreuung von Kindern mit einer Behinderung von der Invalidenversicherung an die Kantone über. Diese erhielten den Auftrag, eigene Gesetze auszuarbeiten. In Freiburg scheiterte ein erster Versuch 2012, nun liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor. Dieser legt den Schwerpunkt auf die Integration von behinderten Kindern in die Regelschule – was in Freiburg bereits seit Jahren praktiziert wird. Dennoch dürfte es im Parlament zu Diskussionen kommen: Das Gesetz sieht vor, dass der Kanton 45 Prozent der Kosten für die Sonderpädagogik übernimmt und die Gemeinden 55 Prozent.
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Bericht Seite 3