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Sorgenfrei dank Pensionsberatung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der in vielen Fällen bereits Jahre zuvor Fragen aufwirft. Die Lösungsansätze und Kombinationen aus erster, zweiter und dritter Säule sind sehr vielseitig, aber auch komplex.

Damit alle nötigen Schritte rechtzeitig in die Wege geleitet und ein persönlicher Massnahmenplan erstellt werden können, ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Altersvorsorge auseinanderzusetzen.

Ab Mitte 50 ist eine ganzheitliche Pensionsberatung empfehlenswert, welche aus folgenden vier Phasen besteht: In einem ersten Schritt werden die Einkommens- und Vermögenssituation einschliesslich der Wohnsituation und Steuerfragen umfassend analysiert. Die finanziellen Ziele für die Zukunft werden definiert und festgehalten.

Danach wird ein detaillierter Finanzplan erstellt, der die Grundlage für verschiedene Lösungsmöglichkeiten der Einkommensplanung und Vermögensbewirtschaftung bildet. Später werden die Umsetzungsmassnahmen regelmässig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Frührente will geplant sein

Die Übersicht über verschiedene Lösungsmöglichkeiten ist einer der grossen Vorteile einer solchen Pensionsberatung. Zudem vermittelt die Beratung Sicherheit, finanziell existenzielle Entscheidungen richtig und verantwortungsvoll treffen zu können.

Wer eine Frühpensionierung anstrebt, tut gut daran, möglichst früh zu planen. Zeichnen sich Finanzierungslücken ab, können somit noch rechtzeitig Vorkehrungen getroffen und allfällig nötige Mittel angespart werden. Vielfach reichen nämlich die Leistungen aus der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule) nicht aus, um den heutigen Lebensstandard nach der Pensionierung beizubehalten. Diese Einkommenslücken werden aus dem Kapitalverzehr der persönlichen Vorsorge finanziert.

Die AHV-Rente kann maximal zwei Jahre vorbezogen werden – was allerdings eine lebenslange Rentenkürzung zur Folge hat. Wer sich mit 63 statt mit 65 bei der AHV anmeldet, muss eine Rentenkürzung von 13,6 Prozent akzeptieren. Die Ausgestaltung derFrühpensionierungsmodelle der zweiten Säule ist vom jeweiligen Reglement der Pensionskasse abhängig.

Rente oder Kapital

Grundsätzlich werden die Leistungen aus der Pensionskasse in Rentenform ausbezahlt. Nicht bei jeder Pensionskasse ist ein vollumfänglicher Kapitalbezug möglich, massgebend ist das Reglement der Pensionskasse. Gemäss Gesetz können jedoch mindestens 25 Prozent des Altersguthabens in Kapitalform bezogen werden. Es lohnt sich, rechtzeitig bei der Pensionskasse nachzufragen und sich nach dem möglichen Kapitalbezug und den einzuhaltenden Fristen zu erkundigen.

Der Entscheid für eine Rente oder den Kapitalbezug hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Familiensituation und die finanziellen Verhältnisse spielen ebenso eine Rolle wie die persönliche Einstellung zu den Finanzmärkten und zu der Pensionskasse. Eine Entscheidung ist nicht immer einfach.

Eine häufig gewählte Variante ist die Kombination der beiden Möglichkeiten: Man bezieht denjenigen Betrag als Rente, der zusammen mit der AHV die Lebenshaltungskosten deckt. Das restliche Guthaben wird in Kapitalform ausbezahlt.

Die Wahl zwischen Rente oder Kapitalbezug hat grossen Einfluss auf die wirtschaftliche Situation und ist nicht widerrufbar. Deshalb ist eine gründliche Vorbereitung wichtig. Für Entscheide mit solch grosser finanzieller Tragweite ist professionelle Unterstützung ratsam. Mit einer ganzheitlichen Pensionsberatung hat man die Sicherheit, die finanziellen Weichen rechtzeitig gestellt zu haben. Der erste Schritt zum Finanzberater lohnt sich.

 

Der Autor:

Michael Rappoarbeitet als Leiter Finanzen bei der Raiffeisenbank Aergera-Galtera. Er ist Finanzplaner mit eidgenössischem Fachausweis.

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