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Sozialhilfe an EU-Ausländer ist rechtens

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Im Kanton Freiburg wohnhafte Bürger der EU- und Efta-Staaten können nicht aus der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Sie dürfen auch nicht ausgewiesen werden, wenn sie Hilfe beziehen. Dies das Fazit eines staatsrätlichen Berichtes. Allerdings gelte das Gebot der Gleichberechtigung vor allem für jene EU-Ausländer, die in der Schweiz arbeitstätig sind oder über eine Zeit lang waren. Die FDP-Grossrätinnen Antoinette de Weck (Freiburg) und Nadine Gobet (Bulle), die den Bericht angestossen hatten, waren unzufrieden. Der Kanton habe keine Handhabe gegen den Missbrauch der Sozialhilfe, so de Weck. Zum Beispiel, wenn ein EU-Bürger nach nur sechs Monaten Arbeit in der Schweiz dasselbe Recht auf Sozialhilfe hat wie jemand, der 24 Jahre im Kanton arbeitete. Gobet schloss sich an: «Der Bericht ist wie ein Kochrezept mit den Zutaten. Aber hier drückt der Schuh.»

Bruno Fasel (CSP, Schmitten) warf die Frage nach den Auswirkungen der Einwanderungsabstimmung des 9. Februars auf die Sozialhilfe auf. Xavier Ganioz (SP, Freiburg) wies darauf hin, dass Arbeiter oft nach kurzer Dauer entlassen werden. «Arbeitgeber benützen Tricks, um sie zu uns zu holen.» Die Folge: Die Ausländer werden arbeitslos und von der Sozialhilfe abhängig.

Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre (SP) sagte, dass es der feste Wille des Kantons sei, die Bestimmungen einzuhalten. «Wir können nicht machen, was wir wollen.» fca

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