Zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens heisst es: Licht ausschalten. Spätestens ab Ende 2028 gilt das für die Strassenbeleuchtung und schon jetzt für Leuchtreklamen und Beleuchtungen in Geschäften, Ausstellungen sowie auf Baustellen.
Weniger Lichtverschmutzung und ein geringerer Stromverbrauch sind Ziele des Freiburger Energiegesetzes. Der Grosse Rat hatte in seiner Februarsession einige Änderungen in diesem Gesetz bewilligt. Nun hat der Staatsrat gemäss einer Mitteilung die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Diese werden am 1. Juli in Kraft treten.
Das Energiereglement schreibt neu vor, dass der Staat und die Gemeinden die öffentliche Beleuchtung zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens abschalten müssen. Diese Pflicht müsse bis spätestens Ende Dezember 2028 umgesetzt werden. Ausnahmen der Nachtabschaltung seien zulässig, «sofern sie im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen oder Sachen stehen». Das Amt für Energie entscheide über die Gewährung von Ausnahmen.
Leuchtreklamen schon jetzt dunkel
Sonst mögliche Ausnahmen vom Verbot sogenannter Skybeamer, also himmelwärts strahlender Scheinwerfer und Beleuchtungen, würden während der Vogelzugzeiten nicht erlaubt. Dieser Zeitraum erstrecke sich jeweils vom 10. Februar bis zum 31. Mai und vom 2. August bis zum 10. November.
Leuchtreklamen und Beleuchtungen in Geschäften und Ausstellungen sowie auf Baustellen müssen bereits seit dem 1. Juni nachts, ebenfalls von Mitternacht bis fünf Uhr, ausgeschaltet werden. Die Gemeinden seien verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschrift zu kontrollieren, unterstreicht der Staatsrat.
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