Freiburg Im Pensionskassenprozess waren am Montag vor dem Polizeirichter des Saanebezirks die ersten Plädoyers angesagt. Als Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte Fabien Gasser dabei für den Freiburger Stadtammann Pierre-Alain Clément eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen. Die Verfehlungen im Zusammenhang mit den zu tief angegebenen Garantiebeträgen bei der städtischen Pensionskasse seien zwar nicht allzu schwerwiegend, räumte Gasser ein.
Es handle sich jedoch um eine Grundsatzfrage. Das Stadtparlament sei nicht korrekt über die Höhe des Garantiebetrages informiert worden. sda
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