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Staatsanwältin muss in den Ausstand treten

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Der Vorfall ereignete sich im September 2016 als Yvonne Gendre im Rahmen eines Strafverfahrens als Staatsanwältin fungierte. Hintergrund dieses Verfahrens war ein Unterhalts- und Sorgerechtsstreit zwischen einem Paar, das um seine Tochter kämpfte. Dabei liess Gendre gemäss Bundesgericht die nötige Unparteilichkeit gegenüber der involvierten Mutter vermissen, welche der Volksgruppe der Jenischen angehört und deren Mutter wiederum ein vom Bund anerkanntes Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ist. So soll Gendre zu der Frau gesagt haben: «Sie sind im Begriff, die Massnahmen, welche damals gegen ihre Mutter ergriffen worden waren, zu rechtfertigen.»

Das Bundesgericht befand, dass diese Bemerkung nicht nur deplatziert war, sondern darum problematisch ist, weil sie implizit Bezug zu einer ethnischen Volksgruppe nimmt. Die Aussage Gendres lasse objektiv darauf schliessen, dass sich das von Gendre in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten über die Frau teilweise auf deren Zugehörigkeit zu den Jenischen stütze. Das Bundesgericht hob darum den Kantonsgerichtsentscheid auf, der die Klage der Mutter auf Ausstand der Staatsanwältin abgewiesen hatte. Zudem soll ein anderer Staatsanwalt im konkreten Verfahren eingesetzt werden. Gendre selbst wollte dazu keine Stellung nehmen. Sie betonte nur, dass sie nie eine Entscheidung fällen würde aufgrund der ethnischen Herkunft einer Person. Auch habe das psychiatrische Gutachten keinen Bezug auf die Ethnie genommen.

bearbeitet von rsa

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