Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger ein

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Strafermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten ist von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Lindemann «sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen» habe, begründete die Staatsanwaltschaft am Dienstag ihre Entscheidung in einer ausführlichen Mitteilung.

Der Anwalt von Lindemann teilte am Dienstag mit, die schnelle Einstellung belege, «dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.» Im Internet und in den Medien sei es zu «schwerwiegenden Vorverurteilungen» ohne Grundlage gekommen. Man werde weiter juristisch gegen unzulässige Darstellungen vorgehen.

Die Strafermittlungen waren Mitte Juni nach Berichten über Vorwürfe von Frauen gegen Lindemann eingeleitet worden. Mehrere Frauen hatten zuvor – teilweise anonym – Lindemann beschuldigt und Situationen zum Teil von Partys nach Konzerten geschildert, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Erhält die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom Verdacht einer Straftat, muss sie ermitteln. Auch Medienberichte können dafür der Auslöser sein.

Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, dass Opfer oder Zeugen sich nicht gemeldet hätten oder nicht auffindbar seien. «Mutmassliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschliesslich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten.» Es sei daher nicht möglich gewesen, Vorwürfe «ausreichend zu konkretisieren» oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären.

Zu dem als Erstes bekannt gewordenen Vorwurf einer Nordirin, der sich auf ein Konzert in Litauen bezog, hätten sich nach Auswertung der Unterlagen «keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten» ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Die Herkunft eines Blutergusses lasse sich nicht konkret zuordnen.

Die Angaben einer weiteren Zeugin, die zunächst über Youtube Vorwürfe erhoben habe, «blieben in den Vernehmungen zu unkonkret», sie habe auch keine strafrechtlichen Vorfälle geschildert, die sie selbst erlebt habe, erklärte die Ermittlungsbehörde. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Andere von ihr genannte mögliche Zeugen hätten entweder ebenfalls nichts Strafrechtliches beobachtet oder hätten nicht identifiziert werden können.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema