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Staatsanwaltschaft verurteilt Mann, der im Zugabteil masturbiert hat

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Ein 43-Jähriger hat im Zug nach Freiburg vor Passagieren masturbiert. Die Staatsanwaltschaft hat ihn verurteilt.

Im Herbst 2019 hat ein Mann sich selber befriedigt. Währenddessen schaute er eine ihm unbekannte Frau an, die ihm im Zugabteil gegenübersass. Der Zug war von Yverdon-les-Bains nach Freiburg unterwegs. Ein damals 15-jähriges Mädchen hat diese Szene beobachtet. Sie hat im Frühling 2020 den heute 43-Jährigen angezeigt.

Der Mann hat sich auch im Frühjahr 2020 im Zug zwischen Freiburg und Payerne öffentlich befriedigt. Seinem Gegenüber, einem Mann, habe er direkt in die Augen geschaut, schreibt die Staatsanwaltschaft Freiburg im Strafbefehl. Der betroffene Mann hat ebenfalls Strafanzeige erstattet. 

Auch wenn die junge Frau damals 15 Jahre alt war, hat der Mann sich nicht der sexuellen Handlung mit Kindern schuldig gemacht. Eine solche wäre es, wenn jemand eine minderjährige Person unter 16 Jahren in eine sexuelle Handlung verwickelt und beabsichtigt, dass das Kind diese wahrnimmt. Da der Mann die 15-Jährige nicht direkt angeschaut gehabt habe, sei diese Absicht nicht auszumachen, schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.

Die Staatsanwaltschaft hat den 43-Jährigen nun zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt, die Probezeit läuft über zwei Jahre. Der Mann muss zudem eine Busse von 1500 Franken und die Verfahrenskosten von rund 800 Franken bezahlen. Er hatte sich auch einer Geschwindigkeitsübertretung strafbar gemacht.

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