Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsräte neu bis Ende Jahr im Amt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Amtsübergabe zwischen einem abtretenden und einem neuen Staatsrat ist nun gesetzlich geregelt. Sie erfolgt zum Jahresende.

Nach den Wahlen für eine neue Kantonsregierung geht es jeweils schnell. Kaum sind die neuen Staatsrätinnen und Staatsräte gewählt, werden sie vereidigt und stehen auch schon im Amt. Doch die eigentliche Übergabe ist wie bei den Oberamtspersonen bisher gar nicht gesetzlich geregelt gewesen. Wenn in dieser Zeit sich etwas Unvorhergesehenes ereignet hätte, wäre die Verantwortlichkeit nicht definiert gewesen. 

«Seit Jahrzehnten sind wir diesbezüglich im Trüben», sagte Staatsrat Didier Castella (FDP) am Dienstag im Grossen Rat. Und Kommissionssprecherin Anne Favre-Morand (SP, Riaz) mahnte: «Es darf keine Zweifel geben bezüglich der Verantwortung.»

Für die nächsten Wahlen

Diese Zweifel sind nun ausgeräumt. Der Grosse Rat hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Amtsantritts der Mitglieder des Staatsrats und der Oberamtmänner einstimmig gutgeheissen und das Datum der Amtsübergabe auf das Jahresende festgesetzt. Diese Regelung wird schon für die kommenden Wahlen gelten. Das bedeutet, dass die nun zurücktretenden Staatsräte noch zwei Wochen länger im Amt sein werden als ihre Vorgänger.

Einzig etwas können die neuen Regierungsmitglieder schon vor dem offiziellen Amtsantritt tun: die Direktionen unter sich verteilen. Und das Resultat müsse auch unverzüglich kommuniziert werden, schreibt das neue Gesetz vor.

Finanzplan kommt früher

Jean Bertschi (SVP, Orsonnens) meinte: «Diese Präzisierung ist von grösster Wichtigkeit für das Funktionieren des Staates.» Markus Julmy (Die Mitte, Schmitten) sagte, die bisherige Zeit zur Amtsübergabe sei zu kurz gewesen. Und Rose-Marie Rodriguez (SP, Estavayer) ergänzte: «Die Änderung macht Sinn. Sie ist pragmatisch und bringt mehr Flexibilität.»

Einzig die Erstellung eines Regierungsprogramms und des entsprechenden Finanzplans gab länger zu reden. Bisher hatte das Gesetz lediglich vorgesehen, dass der Staatsrat für jede Legislatur beides gleichzeitig verabschieden und dem Grossen Rat vorlegen müsse. Bisher war dies meist nach dem Budget für das zweite Jahr der Fall. 

«Es muss schneller gehen», sagte Castella. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass der Staatsrat seine politischen Absichten schon in der ersten Hälfte des ersten Jahres kommunizieren sollte. Der Grosse Rat stimmte nun mit 50 gegen 33 Stimmen dafür, dass der Finanzplan auch schon nach zehn Monaten vorliegen müsse. Er genehmigte dabei einen Antrag von Grossrat Claude Chassot (ML CSP, Villarsel-le-Gibloux). Castella sagte, der Staatsrat könne sich dem fügen, selbst wenn auch drei Tage länger für ein Programm von fünf Jahren möglich sein sollten.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema