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Staatsrat beantragt Kredit für das neue Kantonsgericht – die Betroffenen lehnen ab

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Autor: walter buchs

Nach einer Machbarkeitsstudie hatte der Staatsrat im Dezember 2007 beschlossen, das Kantonsgericht in den Räumlichkeiten des ehemaligen Augustinerklosters in der Freiburger Altstadt unterzubringen. In der Folge wurde für den Umbau ein Architekturwettbewerb durchgeführt und im Januar 2009 das Projekt des Zürcher Architekturbüros Kaden ausgewählt (FN vom 22. Januar 2009). Soeben hat der Staatsrat dem Grossen Rat den Dekretsentwurf über einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 13 Millionen Franken überwiesen.

Neues Leben für ein geschütztes Bauwerk

«Ich bin überzeugt, dass der vorgeschlagene Standort eine ausgezeichnete Lösung ist. Er entspricht auch dem zuvor in Zusammenarbeit mit dem Gericht erarbeiteten Raumprogramm», stellte Staatsrat Erwin Jutzet gestern vor den Medien fest. Er habe deshalb Mühe, die Opposition der Kantonsrichter zu verstehen, umsomehr als «das geschichtsträchtige Gebäude mit seiner herausragenden Lage in der Altstadt der Justizinstanz eine würdige Kulisse verleihe», wie es in der Botschaft des Staatsrates heisst.

Tatsächlich hat die Mehrheit der Kantonsrichter schon 2005 gegen das Projekt Stellung bezogen, als erstmals vom ehemaligen Augustinerkloster als Standort des vereinten Kantonsgerichts die Rede war (siehe auch Kasten). Gestern Vormittag hat eine Delegation des Kantonsgerichts vor einigen Medienvertretern erneut in aller Deutlichkeit klar gemacht, warum es gegen den neuen Standort ist.

Raumbedarf als Streitpunkt

Wie der Präsident des Kantonsgerichts Georges Chanez sagte, wird der neue Standort schon zu klein sein, wenn er 2012 in Betrieb genommen werden soll. «Es ist doch nicht normal, dass man ein Projekt für 13 Mio. Fr. realisiert, von dem man schon heute weiss, dass die Räume nicht ausreichen, um die Aufgabe zu erfüllen», unterstrich Chanez.

Die Richter machen auf die Inkraftsetzung der neuen Straf- und Zivilprozessordnung im Jahr 2011 aufmerksam, was für die Kantonsrichter etliche zusätzliche Aufgaben bringen werde. Kantonsrichter Adrian Urwyler ergänzte, dass vorsorgliche Massnahmen im Zivilbereich künftig beim Kantonsgericht angefochten werden können. Für die Zivilappellationshöfe bedeute dies rund 100 zusätzliche Dossiers pro Jahr und deshalb auch viel mehr Verhandlungen mit den Parteien. Das Gericht rechnet damit, dass dann ein zusätzlicher Richter mit Schreiber und Sekretärin nötig sein wird.

«Neue Bedürfnisse schon abgedeckt»

Der Staatsrat sieht das ganz anders, wenn er in der Botschaft an den Grossen Rat schreibt, dass die voraussehbaren neuen Bedürfnisse mit dem vorliegenden Projekt bereits abgedeckt sind. Er betont, dass «der Kanton Freiburg den Neuerungen des schweizerischen und des internationalen Rechts (namentlich des Europarechts) bereits Rechnung getragen und die entsprechenden Gesetzesbestimmungen mit den erweiterten Rechtsmitteln umgesetzt hat.

«Unser Rechtssystem ist heute auf einem Top-Niveau. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, braucht es nicht mehr Richter», unterstrich Justizdirektor Jutzet gestern in Freiburg. Entgegen der Ansicht des Kantonsgerichts weist der Staatsrat darauf hin, dass sein Projekt durchaus Erweiterungsmöglichkeiten beinhalte. In der Botschaft an den Grossen Rat werden solche erläutert.

Sitz der Groupe E im Spiel

Die Präsidentin des Justizrates Antoinette de Weck sagte den FN gegenüber, dass sich das von ihr geleitete Gremium mit dem Bauprojekt nicht zu befassen habe. Persönlich begreife sie aber nicht, warum der Staatsrat auf seine ursprüngliche Idee fixiert bleibe und nicht auf die Anliegen des Kantonsgerichts eingehe. Zudem bringt sie einen neuen Standort ins Spiel: der heutige Sitz der Groupe E im Perollesquartier in Freiburg, der nächstens frei wird. Er würde genügend Platz bieten und wäre ideal gelegen.

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