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Staatsrat findet die Freiburger Berufsbildung flexibel genug

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Zwei Grossrätinnen fordern eine flexiblere Berufsbildung. Diese sei schon Realität, entgegnet der Staatsrat.  

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Zwei Grossrätinnen fordern eine flexiblere Berufsbildung. Diese sei schon Realität, entgegnet der Staatsrat.  

Die Hürden zur Erlangung eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) seien zu hoch – mit der Folge, dass viele Interessierte entweder gar nicht zugelassen werden oder sich aus verschiedenen Gründen wie einer Elternschaft nicht trauen, eine berufliche Grundausbildung anzutreten. Damit sinke auch der Anteil der Berufslehren gegenüber anderen Ausbildungsformen. Dieser Meinung waren die SP-Grossrätinnen Solange Berset (Belfaux) und Muriel Besson Gumy (Belfaux, ausgetreten), als sie letztes Jahr einen entsprechenden Vorstoss einreichten. Sie forderten die Durchführung einer Studie mit dem Ziel, die Berufsbildungsgänge zu flexibilisieren.

Konkret stellten sich die beiden Grossrätinnen eine stärkere Ausrichtung der Ausbildung an Modulen vor und die Möglichkeit, ein EFZ im Teilzeitmodell zu erlangen. Ausserdem müsse die Anerkennung von erworbenen Kompetenzen weiterentwickelt und ausgedehnt werden.

Vor allem Sache des Bundes

Der Staatsrat entgegnet in seiner Antwort, dass die Berufsbildung Bundessache sei und nicht auf kantonaler Ebene geregelt werde. Zudem habe der Kanton 2018 schon eine umfassende «Vision 2030» zur Berufsbildung formuliert. Das Ziel ist ein Flexibilisierungsmodell, das für die Berufsbildung neben den üblichen Unterrichtsbereichen zusätzlich die Vermittlung spezifischer Handlungskompetenzen vorsieht. Konkret heisst das, dass Lernende in verwandten Berufen mit gleichen Handlungskompetenzen in Berufsfachschulen gemeinsam unterrichtet werden können.

Insgesamt seien im Rahmen der Vision 26 Projekte lanciert worden, namentlich solche zur Erwachsenenbildung. Als Beispiele zählt der Staatsrat kostenlose Standortbestimmungen, die Ausdehnung von indirekten Lasten wie Stipendien- und Darlehenssysteme auf Erwachsene sowie ihre Entlastung von direkten Bildungskosten auf. Schliesslich sollen sich auch Erwachsene Bildungsleistungen für den Berufsabschluss anrechnen lassen können.

Schon alles umgesetzt

Der Staatsrat zeigt sich insgesamt überzeugt, dass die gesetzliche wie auch gelebte Regelung eigentlich die Forderungen der Verfasserinnen des Vorstosses erfüllt. Zudem sei das Berufsbildungsgesetz offen genug formuliert, um Sonderregelungen und besondere Anliegen an Lehrgänge zu ermöglichen. Eine besondere Stärke sei dabei die enge Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und der Branchen. Sie sorge für ein ausreichendes Angebot an Lehrstellen und Bildungsgängen. Als Folge gebe es fast für jede interessierte Person eine Ausbildung passend zu ihrem Bildungsrucksack.

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