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Staatsrat ist gegen das Sprachengesetz

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Ein Sprachengesetz, das insbesondere auf Gemeindeebene neue Regelungen einführt, könnte die Beziehungen zwischen den sprachlichen Gemeinschaften im Kanton Freiburg belasten. Dies schreibt der Staatsrat in seinem Bericht zu einem Postulat der CVP-Grossräte Moritz Boschung (Düdingen) selig und André Ackermann (Corminboeuf). Durch ein verkrampftes Verhältnis würde die «lebendige und authentische Art der Zweisprachigkeit, wie sie im Kanton Freiburg praktiziert wird, bedroht.»

Die beiden Postulanten hatten in ihrem Vorstoss aus dem Jahr 2008 angeführt, dass Gemeinden, die sich zur Zweisprachigkeit bekennen und in der Folge einen Mehraufwand tragen müssen, ein Teil dieser zusätzlichen Kosten zurückerstattet werden sollte. Sie sprachen dabei als Quelle diespezifische Finanzhilfe desBundes an. Diese fördert die Mehrsprachigkeit in den staatlichen Organen und im Bildungsbereich.

Freiburg erhält Bundeshilfe

Der Staatsrat erläutert, dass der Kanton im Rahmen dieses Programms tatsächlich im Juni die Zusage für einen Beitrag in der Höhe von 420 000 Franken erhalten habe–allerdings nur für den Einsatz zugunsten der Kantonsverwaltung. Er versprach, dass diese weiterhin die besonderen Bedürfnissezweisprachiger Gemeinden berücksichtigen werde. In seiner Antwort auf das Postulat hatte er 2010 noch in Aussicht gestellt, dass der Kanton zweisprachige Gemeinden direktunterstützen könnte.

Der Staatsrat stellt weiter fest, dass der Status der Zweisprachigkeit einer Gemeinde im Prinzip bis anhin gar nicht geregelt sei. Das heisst: Es stehe nirgends in einem Gesetz, unter welchen Bedingungen sich eine Gemeinde als zweisprachig bezeichnen könne und damit zum Beispieleinen quasi automatischenAnspruch auf Bundessubventionen habe. Der Staatsrat sei auch der Meinung, dass es jeder Gemeinde selbst frei gestellt sein müsse, sich alszweisprachig entsprechenddem eigenen Empfinden zu deklarieren.

Kriterien gibt es schon

Die Frage hat die Organe des Kantons schon mehrfach und auf verschiedenen Ebenen beschäftigt, führt der Staatsrat weiter aus. Es herrsche die Meinung vor, dass drei Punkte wichtige Kriterien für den Status sein können: das sprachliche Verhältnis in der Bevölkerung, die Stabilität dieses Verhältnisses sowie die Nachbarschaft mit einer Gemeinde, deren Amtssprache die Minderheitssprache ist.

Unter diesen Umständen versteht der Staatsrat lautseiner Antwort die Kantonshauptstadt Freiburg auch als zweisprachig. Dies werde in allen bisherigen Berichten und Rechtsgutachten zu diesem Thema auch so vertreten. fca

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