Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsrat ist kritisch gegenüber einer Reduktion der Rundfunkabgabe

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Weniger Geld für lokale und regionale Radio- und Fernsehsender sowie eine verringerte regionale Präsenz der SRG: Der Staatsrat sieht Risiken, falls die Radio- und TV-Abgaben weiter sinken.

Die Radio- und Fernsehabgabe soll auf 300 Franken pro Jahr sinken. Zudem soll ein weiterer Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreit werden. Diese Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung stellt der Bundesrat einer Volksinitiative gegenüber, die eine sogar Senkung der Abgabe auf 200 Franken fordert.

Der Staatsrat steht beiden Vorhaben sehr kritisch bis ablehnend gegenüber. Dies geht aus seiner Antwort auf die Vernehmlassung hervor. Eine Annahme der Volksinitiative «200 Franken sind genug» hätte schwerwiegende Auswirkungen auf den medialen Service public, ist der Staatsrat überzeugt. Gleichzeitig hält die Kantonsregierung fest: «In diesem Zusammenhang verstehen wir die Absicht des Bundesrats, die Last der Radio- und TV-Abgabe für Haushalte und Unternehmen senken zu wollen.»

Allerdings können die Senkung der Abgabe und die Ausweitung der Zahl der befreiten Unternehmen die Finanzierung von lokalen und regionalen Radio- und Fernsehsendern behindern. «Leider wird dieser Aspekt in dem erläuternden Bericht, der den Entwurf begleitet und im Übrigen sehr knapp gehalten ist, nicht thematisiert», bedauert der Staatsrat. Er lehne jede Senkung ab, die zu einer Verringerung der Beträge für lokale und regionale Radio- und Fernsehsender führen würde.

Konzession und Abgabe nicht trennen

Weiter verlangt der Staatsrat, dass Sparmassnahmen infolge einer allfälligen Abgabensenkung die regionale Präsenz der SRG und ihre Hauptaufgaben nicht beeinträchtigen dürfen.

Abschliessend wirft die Kantonsregierung die Frage auf, ob die Konzession der SRG und die Höhe der Radio- und TV-Abgabe tatsächlich voneinander entkoppelt werden sollen. Denn, so stellt der Staatsrat fest: «Diese beiden Instrumente sind miteinander verknüpft.» Ja, sie bedingten sich sogar: Die Konzession lege den Umfang des medialen Service public fest, während die Höhe der Abgabe entscheidend für dessen Finanzierung sei.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema