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Staatsrat kann mit höherem Abzug leben

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 Der Staatsrat hat es sich bei der Besteuerung des Feuerwehrsoldes anders überlegt. Statt wie bisher schon ab 5000 Franken, sollen Entschädigungen für Feuerwehrleute erst ab 9000 Franken steuerpflichtig sein. Die Veränderung betrifft vor allem die Kader und nicht den Grundsold, sondern Entgelte für administrative Arbeiten und Funktionsentschädigungen. Er schlägt dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern vor. Nachdem dieses Ende 2012 mit der 5000-Franken-Grenze vom Grossen Rat durchgewunken worden war, gab es heftigen Widerstand unter den Feuerwehrleuten. Sie reichten eine Volksmotion für eine höhere Abzugsgrenze ein. fca

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