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Staatsrat kritisiert Trends im Strommarkt

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Zuerst konnten Grosskunden mit einem bestimmten Mindestverbrauch ihren Stromanbieter frei auswählen. Nun soll auch der Privatkunde diese Wahlfreiheit erhalten. Die zweite Etappe in der Schweizer Strommarktliberalisierung war von Anfang an so geplant und soll nun umgesetzt werden. Der Bund hat diesen Schritt in Vernehmlassung gegeben, und der Freiburger Staatsrat unterstützt das Vorgehen. In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass diese zweite Etappe der Liberalisierung den bilateralen Verträgen mit der EU entspreche und dass sich die Kantone allgemein positiv gegenüber einer Strommarktöffnung ausgesprochen hätten.

Keine Kostenwahrheit

Der Staatsrat macht in seiner Antwort aber auch klar, dass ihn mehrere Punkte in der Entwicklung des Strommarktes stören. «Der europäische Energiemarkt gibt derzeit keine positiven Signale bezüglich einer Energiewende, wie sie in den eidgenössischen Kammern zur Diskussion steht», schreibt der Staatsrat. Der Schwung zur Wende nach dem Atomunglück in Fukushima sei gebremst, und es herrsche keinerlei Kostenwahrheit mehr auf dem Markt. So sei der Kohlepreis so tief, dass Kohlekraftwerke auf Hochtouren liefen, während der Preis für europäische CO₂-Zertifikate zu tief liege und keine Anreize biete, von fossilen Energieträgern wegzukommen.

«Diese Situation verschlechtert ganz klar die Rentabili- tät von Wasserkraftwerken», schreibt der Staatsrat. «Da die Kraftwerke auf dem europäischen Markt ein Überange- bot in der Produktion schaffen, ist der Strompreis auf einem Tiefststand, was ganz klar nicht der Energiestrate- gie 2050 entspricht.»Der Übergang zur freien Wahl des Stromanbieters habe weiter zur Folge, dass die Investo- ren nicht mehr über die gleichen Garantien verfügten, um die Rentabilität ihrer Investitionen abzusichern, so der Staatsrat. Dazu führe die freie Wahl zu einem administrativen Mehraufwand.

Aus diesem Grund fordert der Staatsrat vom Bundesrat, er müsse bei der weiteren Liberalisierung dafür sorgen, dass für alle Akteure auf dem Strommarkt die gleichen Regeln gelten. Eine Koordination dieses Dossiers mit den bilateralen Verträgen sei vonnöten, heisst es in der Freiburger Antwort. uh

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