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Staatsrat legt Zusatzbericht zum Entwurf des kantonalen Klimagesetzes vor

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Der Grosse Rat hat in seiner Februarsession den Vorentwurf des kantonalen Klimagesetzes abgelehnt und verlangt, einen Zusatzbericht zu erstellen. Nun legt der Staatsrat diesen vor.

Den Vorentwurf zum kantonalen Klimagesetz (KlimG) hat der Grosse Rat im Februar nach einer hitzigen Debatte mit 55 zu 46 Stimmen bei 4 Enthaltungen zurückgewiesen. Zur Erinnerung: Der Vorentwurf zielt darauf ab, der Klimapolitik des Kantons Freiburg einen gesetzlichen Rahmen zu geben.

Als Begründung für ihre Ablehnung nannten die Gegner die zahlreichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, die der Staatsrat im Herbst 2022 an den Grossen Rat weitergeleitet hatte. In der vorberatenden Kommission des Grossen Rats haben die Grossratsmitglieder 54 Änderungsanträge diskutiert. Sie haben 29 Eingaben angenommen und 25 abgelehnt. Schliesslich konnte sich die Kommission einstimmig auf einen abgeänderten Vorentwurf einigen.

Staatsrat unterstützt die meisten Änderungsanträge

Die Abgeordneten Nicolas Kolly (SVP, Essert), Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) und Daniel Bürdel (Die Mitte, Plaffeien) beantragten in der Folge die Rückweisung der Vorlage. Sie verlangten vom Staatsrat einen Zusatzbericht. Darin soll der stark veränderte Gesetzesentwurf analysiert werden.

Nun hat der Staatsrat den geforderten Zusatzbericht dem Grossen Rat übermittelt, wie er mitteilt. Der Zusatzbericht enthält eine detaillierte Analyse der Gesetzesversion der Kommission, eine Prüfung aus finanzieller Sicht sowie eine Skizze über die Massnahmen, die ergriffen werden müssen, um die festgelegten Ziele zu erreichen.

Laut dem Bericht hat die parlamentarische Kommission zwar die Grundsätze des Gesetzesentwurfs nicht grundlegend verändert. Mehrere vorgeschlagene Änderungen dürften jedoch zu zusätzlichen finanziellen Ausgaben für den Kanton führen.

Der Staatsrat schliesst sich den meisten der 29 Änderungsanträge der Kommission an. Dazu gehört die Verankerung der Förderung der Biodiversität, des Schutzes der Ökosysteme und der Stärkung des sektorspezifischen Ansatzes für die Reduktionsziele im Gesetz. Hingegen lehnt der Staatsrat das Festlegen von bezifferten Zielen ab, die ihm nicht realistisch erscheinen. Beispiele dafür sind das Netto-Null-Ziel bis 2040 für die Kantonsverwaltung oder die Schaffung eines neuen Fonds zur Finanzierung klimarelevanter Massnahmen. Stattdessen soll im Infrastrukturfonds ein Betrag für klimapolitische Massnahmen reserviert werden.

Zwei neue Staatsratsdelegationen

Um Querschnittsthemen wie Umwelt und Nachhaltigkeit effizienter behandeln zu können, hat der Staatsrat zwei neue Delegationen geschaffen: eine für Umweltfragen und eine für Nachhaltigkeit. Die Delegation für Umweltfragen setzt sich zusammen aus den Vorstehern der Direktionen für Volkswirtschaft, für Land- und Forstwirtschaft sowie für Bau und Umwelt. Letztere führt den Vorsitz beider Delegationen. Der Delegation für Nachhaltigkeit gehören ausserdem die Direktion für Gesundheit und Soziales sowie die Volkswirtschaftsdirektion an.

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