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Staatsrat lehnt Aktionsplan zur Selbstversorgung mit Strom für alle ab

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In einer Motion wird die Ausarbeitung eines gezielten Aktionsplans für eine Selbstversorgung für alle mit Strom aus Fotovoltaik gefordert. Der Staatsrat hält diese nicht für nötig. Die geltenden Gesetzesbestimmungen reichten. 

«Die Energiepolitik des Bundes und der Kantone strebt keinen Ausgleich von Produktion und Verbrauch auf individueller Ebene an», schreibt der Staatsrat in seiner Antwort zu einer Motion der Grossrätin Catherine Esseiva (GLP, Ried bei Kerzers).

Sie hatte vom Staatsrat verlangt, dass er einen gezielten Aktionsplan für eine minimale Selbstversorgung für alle mit Strom aus Fotovoltaik lanciert. Dafür sollte ein neues Finanzinstrument in Form von staatlichen Krediten geschaffen werden. Zudem sollte der Einbau von Fotovoltaikanlagen bei Neubau- und Sanierungsprojekten obligatorisch werden. Eine noch zu schaffende Arbeitsgruppe hätte den Auftrag, die nutzbaren Flächen von Unternehmen zu beurteilen und die Umsetzung von Projekten anzustossen.

Rahmenbedingungen setzen

Der Staatsrat verweist in seiner Antwort darauf, dass die Energiepolitik der Schweiz und damit auch des Kantons darauf abziele, eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sicherzustellen. Diese Grundsätze seien im Energiegesetz des Bundes und im Gesetzesentwurf über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien erwähnt. Ersteres schreibe vor, dass die Stromversorgung Sache der Energiewirtschaft sei. Der Bund und die Kantone würden dafür lediglich für die erforderlichen Rahmenbedingungen sorgen. Der Staatsrat weist darauf hin, dass der Bund und die Kantone Massnahmen bereits umsetzen, die die inländische Stromproduktion und die Energieeffizienz betreffen.

Selbstversorgung nicht möglich

Aktuell behandelt das Bundesparlament den Gesetzesentwurf über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Es lege verbindliche und ehrgeizige Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2035 und 2050 fest.

Der Staatsrat macht darauf aufmerksam, dass die Selbstversorgung nach dem vorgeschlagenen Modell in der Motion nicht erreicht werden kann. Denn bei Mehrfamilienhäusern etwa würde die Fläche, die mit Solarmodulen bestückt werden könnte, nicht ausreichen, um den Strombedarf zu decken. Der Staatsrat fügt jedoch an: «Der geltende gesetzliche Rahmen bietet den Privatpersonen die Möglichkeit an, einen Teil des selbst produzierten Stroms direkt zu verbrauchen und den überschüssigen Strom dem Netzbetreiber zu verkaufen.» Zurzeit stehe auf Bundesebene die Einführung eines Mindesttarifs für die Übernahme des nicht verbrauchten Stroms zur Diskussion. 

Da die Bestimmungen den Einbezug der Behörden in das Vertragsverhältnis zwischen den Netzbetreibern und den Eigentümerinnen und Eigentümer einer Fotovoltaikanlage weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene vorsehen, ist die in der Motion geforderte Vereinbarung nicht nötig. Das einschlägige Bundesprogramm erfülle ihren Zweck, sagt der Staatsrat. Deshalb sei auch das geforderte neue Finanzinstrument auf kantonaler Ebene nicht vonnöten.

Solaranlage ist Pflicht

Auf Bundesebene ist im Gesetzesentwurf ebenfalls die Pflicht verankert, eine Solaranlage bei Neubauten vorzusehen. Diese Pflicht betreffe auch bestehende Gebäude, deren Dach saniert werde. Der Kanton schreibt vor, dass der Strombedarf bei Neubauten durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Privatpersonen und Unternehmen seien verpflichtet, Neubauten mit einer Anlage zu versehen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt. Auch diese Pflicht gelte ebenso für bestehende Gebäude. Eine Überarbeitung der kantonalen Regelungen im Sinne der Motion erachtet der Staatsrat als nicht erforderlich. 

Da der Kanton für die Fotovoltaik derzeit eine Strategie mit Zielen und Massnahmen ausarbeitet, empfiehlt der Staatsrat, die Motion abzulehnen.

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