Am dritten April 2014 haben die Freiburger Jungsozialisten drei Volksmotionen eingereicht (die FN berichteten). Die Partei forderte administrative Entlastung der Bildungsbetriebe, Unterstützung der Lehrbetriebe durch den Staat und Mindestlöhne für Lernende. Der Staatsrat empfiehlt nun in seiner Antwort vom 10. März, die Volksmotionen abzulehnen.
Bezüglich der administrativen Entlastung von Lehrbetrieben habe der Staatsrat zwar Verständnis für die Motion. Der Kanton habe in dieser Angelegenheit jedoch nur begrenzte Einflussmöglichkeiten. Der Staatsrat verweist zudem auf die Vernehmlassung der Bildungsverordnungen durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, welche die administrative Last der Lehrbetriebe systematisch reduziere. Auch die Unterstützung von Lehrbetrieben durch den Staat lehnt der Staatsrat ab, da sich die Anliegen der Verfasser der Motion bereits mit dem kantonalen Recht decken. Zudem halte er es nicht für angezeigt, staatliche Verträge hauptsächlich mit Unternehmen abzuschliessen, die Lernende ausbilden oder im Bildungsbereich aktiv seien. Dies sei mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Handelsfreiheit nicht zu vereinbaren. Bei der Forderung nach Mindestlöhnen erklärt der Staatsrat, dass im ersten Lehrjahr nur in drei Berufen ein Lohn unter 400 Franken bezahlt werde. Der Staatsrat verweist dabei auf regelmässige Lohnempfehlungen der kantonalen Bildungskommission, die von vielen Bildungsbetrieben bereits beachtet werden. lp