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Staatsrat: Polizei hat Nazi-Flagge an Militärmesse zu Recht hängen lassen

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Als im Januar an einer Militärmesse in Freiburg eine Hakenkreuzflagge hinter einem Stand hing, hat die Polizei zu Recht nicht eingegriffen. Das schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage aus dem Parlament.

An der Waffen- und Militärbörse vom 14. und 15. Januar 2023 im Forum in Freiburg war an einer Wand eine Hakenkreuzflagge aufgehängt, die ein Aussteller dort platziert hatte. Die Polizei war deswegen mehrmals vor Ort, schritt aber nicht ein. «Dass solche extremistischen Symbole an einer öffentlichen Veranstaltung zur Schau gestellt werden, ist extrem schockierend», schrieben der Grossrat Alexandre Berset (Grüne, Lentigny) und die Grossrätin Christel Berset (SP, Freiburg) daraufhin in einer Anfrage an den Staatsrat (die FN berichteten). Sie wollten von der Kantonsregierung wissen, wie diese dazu stehe, dass an der Waffen- und Militärbörse eine Nazi-Fahne aufgehängt wurde und ob dies nicht durch kantonales Recht verboten sei. Weiter fragen die Grossrätin und der Grossrat, ob der Staatsrat eine Gesetzeslücke sehe, falls eine solche Aktion tatsächlich legal ist.

Gegen kein Gesetz verstossen

Der Staatsrat weist in seiner Antwort als Erstes darauf hin, dass die Verwendung von rassendiskriminierenden Symbolen nach geltendem Recht bereits heute strafbar ist, wenn der Täter beabsichtigt, bei Dritten für eine entsprechende Ideologie zu werben. Das bedeute im konkreten Fall, dass die öffentliche Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen illegal wäre, wenn der Täter damit herabsetzende oder verleumdende Ideologien verbreitet hat.

«Nach geltendem Recht bleibt hingegen straflos, wer sich darauf beschränkt, entweder nationalsozialistische, rassistische, extremistische oder gewaltverherrlichende Symbole isoliert zu tragen, ohne andere damit zu beeinflussen oder diese gegenüber Dritten zu verbreiten», schreibt der Staatsrat. Das öffentliche Tragen oder Verwenden nationalsozialistischer Symbole bleibe in so einem Fall straflos.          

Im vorliegenden Fall ist das Ausstellen einer Nazi-Fahne durch einen Aussteller der Waffen- und Militärbörse nach geltendem Recht deshalb nicht illegal.

Wenn sich ein Aussteller an einer Waffen- und Militärbörse darauf beschränkt, eine Nazi-Fahne aufzuhängen, könne kein Wille zur Gewinnung Dritter für die Nazi-Ideologie nachgewiesen werden. Ohne Belege dafür, dass der Aussteller die Besucherinnen und Besucher und die übrigen Aussteller durch Werben für die von diesem Symbol verkörperte Ideologie beeinflussen wollte, sei das Ausstellen der Fahne also nicht strafbar. Da die öffentliche Ordnung durch das Ausstellen der Fahne nicht gestört worden sei, habe die Kantonspolizei zu Recht nicht eingegriffen. 

Auf die Frage, ob er deshalb eine Gesetzeslücke sehe, antwortet der Staatsrat, eine allfällige Anpassung der Gesetzgebung müsse auf Bundesebene erfolgen. Seiner Ansicht nach würden allerdings die aktuellen Regelungen genügen, um in den meisten Situationen extremistischen Symbolen den Riegel zu schieben. Offenbar konnten die aktuellen Regelungen aber nicht verhindern, dass nationalsozialistische Symbole in einer öffentlichen Messe hängen. 

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