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Staatsrat prüft differenzierte Zuteilung der Taxpunktwerte

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Freiburg Vor dem Hintergrund des Berichts des Staatsrates über den Ärztemangel, der sich in den ländlichen Regionen des Kantons Freiburg auszubreiten droht, will Grossrat Michel Buchmann (CVP, Romont) vom Staatsrat wissen, ob er in den Gebieten, in denen die ärztliche Grundversorgermedizin Unterstützung braucht, nicht eine Differenzierung des Taxpunktwertes vorsehe.

Tatsächlich wird der Staatsrat gemäss seiner Antwort auf die Anfrage von Buchmann in diesem Jahr die Taxpunktwerte selber festlegen, da die Tarifverhandlungen über den Tarmed-Taxpunktwert 2009 zwischen Santésuisse und der Ärztegesellschaft des Kantons Freiburg zu keiner Übereinkunft geführt haben.

Rechtlichen Rahmen prüfen

Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) prüfe gegenwärtig, ob der rechtliche Rahmen eine differenzierte Zuteilung des Taxpunktwertes nach Zonen und/oder nach Spezialisierung der Ärzte erlaubt und ob eine solche Differenzierung aus technischer Sicht überhaupt möglich wäre. Wenn ja, so müsste auch festgelegt werden, inwiefern ein unterschiedlicher Taxpunktwert die Grundversorger tatsächlich dazu animieren würde, sich in ländlichen Regionen niederzulassen.

«Genügend hohe Margen»

Michel Buchmann will zudem vom Freiburger Staatsrat wissen, ob mit dem Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), die Vergütungen für medizinische Analysen zu kürzen, die Wirksamkeit und Sicherheit der Diagnostik sowie der Betreuung der Patienten bei den zahlreichen Hausärzten noch garantiert werden kann.

In ihrer Antwort macht die Freiburger Kantonsregierung darauf aufmerksam, dass das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zwischenzeitlich Änderungen am ursprünglich eingereichten Projekt vorgenommen hat, sodass die Version, die am 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist, nicht mehr genau derjenigen aus dem Vernehmlassungsverfahren entspricht. Das EDI sei der Meinung, dass die so angepasste Analyseliste in den Privatpraxen im Schnitt genügend hohe Margen, wenn nicht sogar einen Gewinn ermögliche. In diesem Sinne sollten die Wirksamkeit, die Sicherheit der Diagnose sowie die Patientenbetreuung im Rahmen der Hausarztmedizin weiterhin in gleichem Masse garantiert sein wie heute.

Ein wichtiges Instrument

Angesichts dieser Tatsachen gehe es nun darum, herauszufinden, inwiefern mit der neuen Analyseliste in der Praxis die Betriebslasten der hausärztlichen Labors gedeckt werden können. Der Staatsrat werde über die GSD die Ergebnisse des Monitorings, welches das EDI zur Beobachtung der Auswirkungen der Einführung der neuen Analyseliste entwickelt hat, genau mitverfolgen.

«Sollte sich herausstellen, dass – entgegen der Aussagen des EDI – die neue Analyseliste eine Deckung der Kosten für das ärztliche Praxislabor verunmöglicht und es dadurch zu einer Verschlechterung der Patientenbetreuung kommt, so wird der Staatsrat die Gesundheitsdirektorenkonferenz mobilisieren und beim EDI vorstellig werden», hält der Staatsrat in seiner Antwort weiter fest. Denn die mit der Analyse verbundenen Kosten müssten von der Analyseliste gedeckt werden können. ak

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