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Staatsrat regelt die Bestimmungen für Grossanlässe

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Grossanlässe sind ab Juni mit steigender Besucherzahl wieder möglich. Der Staatsrat hat dazu ein Verfahren bestimmt, wie potenzielle Veranstalter für eine Bewilligung vorgehen müssen.

Im Monat Juni können im Kanton fünf kontrollierte Grossanlässe stattfinden, im Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 3000 Personen im Innern und 5000 Personen unter freiem Himmel möglich, und ab September könnte gar eine maximale Besucherzahl von 10’000 Personen erlaubt werden.

Diese Aussichten hat der Bundesrat am Mittwoch im Rahmen seiner Lockerungsschritte verkündet, und nun hat auch der Staatsrat mitgeteilt, unter welchen Bedingungen solche Grossanlässe möglich sind. So werden die Gesuche von der kantonalen Koordinationsstelle gesammelt und geprüft, bevor die Oberämter die Bewilligungen erteilen. Dazu müssen die Organisatoren aber ein erweitertes Pflichtenheft erfüllen, welches bis zu einem Evaluationsbericht zehn Tage nach der Veranstaltung reicht, wie der Staatsrat in einem Communiqué schreibt.

In einer Pilotphase können im Juni fünf kontrollierte Veranstaltungen mit bis zu 600 Personen in Innenräumen und 1000 Personen im Freien stattfinden. Die kantonale Koordinationsstelle ist da für das gesamte Bewilligungsverfahren zuständig, und die Anlässe werden von der Covid-Delegation des Staatsrats genehmigt. Gesuche interessierter Organisatoren können bis zum 31. Mai eingereicht werden, und die fünf ausgewählten Projekte werden am 4. Juni kommuniziert. Die Koordinationsstelle will aus den Pilotprojekten so viel wie möglich lernen für Anlässe, die nach dem 1. Juli stattfinden. 

Events nur für Berechtigte

Für diese Anlässe mit mehr als 1000 Personen müssen die Organisatoren ein Gesamtsicherheitskonzept vorlegen. Dieses umfasst auch die An- und Abreise, die Steuerung der Besucherströme während der Veranstaltung und die Eingangskontrolle. Es braucht dafür ein Gesuch wie beim Verfahren für ein Patent K von kurzer Dauer. 

Für solche Anlässe muss auch die epidemiologische Situation des Kantons oder der Region stimmen. Dazu muss der Kanton über die notwendigen Kapazitäten verfügen, um möglicherweise infizierte Personen zu bestimmen und zu informieren. Die Datenerhebungs- und Tracing-Software muss dazu erweitert werden, schreibt der Staatsrat. Namentlich soll diese Software die eintrittsberechtigten Personen identifizieren können, das heisst die geimpften und immunisierten sowie negativ getesteten Personen genauso wie Jugendliche unter 16 Jahren. Zu diesem Zweck will der Kanton auch das Tracing-Personal und jenes der Gesundheits-Hotline aufstocken. 

Regeln für Schutzschirm

Zusätzlich zu den erwähnten Massnahmen hat der Staatsrat eine kantonale Verordnung erlassen, welche auf die Bundesverordnung für Anlässe überregionaler Bedeutung abgestimmt ist. Dabei geht es vor allem darum, Veranstalter von Publikumsanlässen kantonaler Bedeutung entschädigen zu können, sollten diese aufgrund der Verschlechterung der Gesundheitslage abgesagt werden müssen. Die Veranstalter können so ein Gesuch für einen Schutzschirm beantragen, welcher die Entschädigung je nach Art der Veranstaltung regelt. Der Staatsrat ist zuständig, die Anlässe zu bestimmen, denen der Schutzschirm gewährt wird.

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