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Staatsrat spricht sich gegen weitere Kontrollen von Gemeindefinanzen aus

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Der Staatsrat hält das bestehende Gesetz für genügend, um Veruntreuungen in Gemeinden vorzubeugen. Er will keine rückwirkenden Kontrollen von Gemeindefinanzen vornehmen. Das schreibt er in seinem Bericht zu einem Postulat, das sich auf den Fall Belfaux bezieht.

In einem Postulat von 2020 zeigten sich die ehemaligen Grossräte Christian Ducotterd (Mitte, Grolley) und Philippe Demierre (seit 2022 SVP-Staatsrat) besorgt über die Tatsache, dass es trotz Massnahmen und Kontrollen zu Veruntreuung in einer Freiburger Gemeinde kam. In ihrem Vorstoss verlangten sie anhand des Beispiels von Belfaux eine Auflistung, die aufzeigen soll, welche Möglichkeiten es zur Veruntreuung gibt. Wenn man die in Belfaux angewandten Systeme und Praktiken auflistet, könnten auch andere Gemeinden erkennen, worauf es bei der Prüfung der Gemeindekasse zu achten gilt, argumentierten sie. Der Grosse Rat nahm dieses Postulat 2021 mit 51 gegen 46 Stimmen an, wodurch der Staatsrat verpflichtet wurde, einen Bericht mit der geforderten Auflistung von Veruntreuungsmöglichkeiten vorzulegen. Der Staatsrat selber hatte empfohlen, das Postulat abzulehnen. Er verwies auf das neue Gesetz über den Finanzhaushalt von Gemeinden, welches die Kontrolle über die Gemeindebuchhaltung noch verstärke, und zwar durch ein internes Kontrollsystem und eine externe Revisionsstelle.

Nun liegt der Bericht des Staatsrats vor. In diesem sind Systemmängel, Veruntreuungsmethoden, Verantwortlichkeiten sowie die Einführung von Massnahmen, welche diesen Risiken vorbeugen könnten, definiert. Auch befasst sich der Bericht mit der Frage, ob rückwirkende Revisionen der Gemeinderechnungen notwendig sind oder nicht.

Zu viele Köche verderben den Brei

Gemäss Gesetz liegen die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben beim Gemeinderat, bei der Revisionsstelle, bei der Finanzkommission und beim Amt für Gemeinden. Der Staatsrat kommt in seinem Bericht nun zum ersten Schluss, dass eine Schwachstelle des Kontrollsystems darin bestehen könnte, dass vier Akteure zu viel sind: «Jeder könnte davon ausgehen, dass die jeweils anderen die Gemeindefinanzen überprüfen, und sich so von der eigenen Verantwortung entbinden. Sind zu viele Kontrollen vorgesehen, wird keine durchgeführt.»

Blankoaufträge sind verboten

Als Methoden für Veruntreuungen lokalisiert der Staatsrat in den Buchhaltungen der Gemeinden fiktive Kreditoren, die Verwendung von Transferkonten sowie doppelte Buchungen. Bei letzterer Methode erfolge die erste Verbuchung per E-Banking, um den Lieferanten zu bezahlen, und für die zweite Verbuchung werde ohne offenkundige Gegenleistung Bargeld bezogen. Als vierte Methode hält der Staatsrat das Ausstellen von Blankoanweisungen fest: Um das Kreditorenmanagement für die Finanzverwalter zu vereinfachen, unterzeichnen Exekutivmitglieder im Voraus Blankozahlungsaufträge, auf denen kein Betrag oder Begünstigter eingetragen ist. Dieses Vorgehen sei jedoch verboten.

Null Risiko gibt es nicht

Null Risiko ist laut Staatsrat «objektiv schwierig oder gar unmöglich zu erreichen». Als allgemeine und gesetzliche Kontrollmassnahmen weist er jedoch auf das Vier-Augen-Prinzip hin. Zudem führe eine regelmässige Prüfung der Kassa- und Bankgeschäfte durch ein Gemeinderatsmitglied zu einer effizienten Kontrollroutine. Wie der Staatsrat betont, erwähnt die Gesetzgebung über den Finanzhaushalt der Gemeinden ausdrücklich, dass ein internes Kontrollsystem (IKS) eingeführt werden muss. Das IKS sei ein wichtiges Instrument, das der Verantwortung des Gemeinderats untersteht. Es sei wichtig, dass es an die Bedürfnisse der Gemeinde angepasst ist, entsprechend ihrer Grösse und ihrem Finanzvolumen. «Es wäre daher unangemessen, ein ausformuliertes und standardisiertes Instrument für alle Freiburger Gemeinden vorzuschlagen», so der Staatsrat. 

Die externe Kontrolle werde von einer Revisionsstelle sichergestellt, führt der Staatsrat in seinem Bericht weiter aus. Wenn die Revisionsstelle Verstösse gegen das Gesetz feststelle, so müsse sie dies dem Gemeinderat melden. Wenn sie schwere Verstösse gegen das Gesetz feststelle oder der Gemeinderat aufgrund der ursprünglichen Meldung keine angemessenen Massnahmen ergreife, so habe die Revisionsstelle unverzüglich das Amt für Gemeinden zu informieren.

«Ein isolierter Fall»

In seinem Fazit schreibt der Staatsrat nun, dass sich das Postulat im Wesentlichen auf einen sicherlich bedeutenden, aber isolierten Fall von Veruntreuung beziehe. Er sei der Meinung, dass dieser Fall keine rückwirkende Kontrolle der Rechnungen sämtlicher Gemeinden rechtfertige, und er habe nicht die Absicht, sich abgesehen von der im Gesetz vorgesehenen Aufsicht in die Haushaltsführung der Gemeinden einzumischen, indem er auf administrativer wie finanzieller Ebene «schwerwiegende Massnahmen» vorschreibe. Auch bei einer zusätzlichen Kontrolle sei in keiner Weise gewährleistet, dass diese aussagekräftiger sei als die in der Vergangenheit durchgeführten Kontrollen. Es sei Sache der Gemeinden, selbst zusätzliche Kontrollen vorzunehmen, falls sie Zweifel hegen sollten.

Der Fall Belfaux

Alarmsignale nicht beachtet

Der ehemalige Gemeindekassier von Belfaux musste sich 2021 vor dem Freiburger Wirtschaftsstrafgericht verantworten. Er soll zwischen 2005 und 2019 insgesamt 5,8 Millionen Franken mit verschiedenen Buchhaltungstricks veruntreut haben. Das Wirtschaftsstrafgericht verurteilte ihn im März 2021 zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Der 53-jährige Freiburger kaufte Immobilien im In- und Ausland und finanzierte sich und seiner Familie sowie verschiedenen Geliebten einen teuren Lebensstil. Gegen das Urteil gingen mehrere Rekurse ein, sodass sich das Freiburger Kantonsgericht damit befassen wird. Seit die Machenschaften im Sommer 2019 per Zufall aufgedeckt wurden, sitzt der ehemalige Kassier in Untersuchungshaft. Die Behörden gehen davon aus, dass er sich ins Ausland absetzen würde; es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er Vermögenswerte für einen solchen Fall beiseitegeschafft habe.

Verfehlungen der Gemeinde

Eine Administrativuntersuchung des Oberamts Saane kam zum Schluss, dass es bereits in der Zeitspanne von 2011 bis 2015 erste Alarmsignale für einen Betrug gab, der damalige Gemeinderat diese aber nicht beachtete. Der Syndic, Jean-Bernard Schenewey von der CVP, habe Zahlungsbefehle signiert, ohne sie genauer zu überprüfen. Von 2016 bis Juli 2018 habe die neue Syndique Rose-Marie Probst (CVP – Belfaux Futuro) Zahlungsaufträge nicht genügend geprüft. Sie habe aber rasch reagiert, als die Gemeindekassierin Auffälligkeiten meldete. Doch ein Betrug sei damals noch nicht zur Debatte gestanden. Von Juli 2018 bis Juli 2019 habe der Gemeinderat die Schwere der Probleme heruntergespielt und es versäumt, rasch Massnahmen zu ergreifen. Die Gemeinde habe entgegen den Empfehlungen des Oberamts keine externen Fachleute eingesetzt, um eine Untersuchung zu führen. Im Juli 2019 schliesslich stiess der neue Gemeindesekretär per Zufall auf den Betrug. Von da an trieben die Syndique und mit ihr der Gemeinderat die Untersuchungen gegen den Kassier voran. Der Generalrat wird nun aber prüfen, ob er frühere Mitglieder des Gemeinderats juristisch belangen soll. Und der Gemeinderat klärt derzeit ab, ob er gegen das Treuhandbüro vorgehen will, das in all den Jahren die Buchhaltung kontrollierte und keine Beanstandungen meldete. Und ob er die Bank belangen will, die dem Kassier vor allem in den letzten Jahren riesige Barbeträge ausbezahlte. njb/emu

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