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Staatsrat stärkt steuerliche Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien

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Auf dem eigenen Hausdach Strom zu erzeugen soll sich steuerlich mehr lohnen. Der Staatsrat unterstützt ein Postulat, das stärkere steuerliche Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien fordert.

Der grüne Freiburger Grossrat Ralph Alexander Schmid und seine Parteikollegin Mirjam Ballmer betonen in einem Postulat die wichtige Rolle der Solarenergie im Kampf gegen den Klimawandel. Sie glauben aber, dass der von Privathaushalten produzierte Solarstrom von den Freiburger Steuerbehörden noch zu wenig gefördert werde.

Wechsel vom Brutto- zum Nettoprinzip

Bisher gilt im Kanton Freiburg bei der Besteuerung das Bruttoprinzip. Nach dem Bruttoprinzip werden die Kosten für den Energiebezug aus dem öffentlichen Netz steuerlich als nicht abziehbare Lebenshaltungskosten qualifiziert. Denn auch Besitzer einer Solaranlage müssen manchmal noch Strom dazukaufen. Selber produzierter, aber nicht gebrauchter Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhalten die Privaten die sogenannte Einspeisevergütung. Der Bruttoertrag der Einspeisevergütung muss ungekürzt als Ertrag versteuert werden. Die beiden grünen Grossräte fordern jetzt, dass nach dem Nettoprinzip besteuert werde. Also nur noch jener Betrag, der netto mit der Anlage erwirtschaftet wird, folglich Gesamtvergütung abzüglich Eigenverbrauch. Ausserdem sollen Investitionen für Energiespeicher, namentlich Batterien, künftig steuerlich abgezogen werden können. 

Staatsrat unterstützen Nettoprinzip

Der Staatsrat ist sich bewusst, dass erneuerbare einheimische Energieressourcen aufgewertet werden müssen, um etwas zur Verlangsamung des Klimawandels zu tun. Seit dem 14. Juni 2021 hat der Kanton Freiburg einen Klimaplan. Der Staatsrat glaubt, dass der Wechsel vom Brutto- zum Nettoprinzip aktiv zur Umsetzung von Massnahmen beiträgt, die im Klimaplan gefordert werden. Deshalb fordert der Staatsrat die kantonale Steuerverwaltung dazu auf, ihre Steuerpraxis ab 2023 zu ändern.

Steuerbonus für Batteriespeicher 

Derzeit lehnt eine Mehrzahl der Kantone den steuerlichen Abzug von Investitionen in Batteriespeicher ab. Kürzlich hat das Aargauer Verwaltungsgericht Batteriespeicher aber zum Abzug zugelassen: Dies, weil Batteriespeicher einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen leisten würden. 

Für den Freiburger Staatsrat ist klar: Ohne steuerliche Anreize, um Solarstrom zu produzieren und zu speichern, klappt die Energiewende nicht. Deshalb unterstützt er das Postulat.

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