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Staatsrat unterstützt moderatere Corona-Massnahmen des Bundes

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Ja, aber. Auch der Staatsrat befürwortet griffigere Mittel gegen die Pandemie. Doch in mehreren Punkten ist er nicht einverstanden mit den Vorschlägen des Bundesrats. 

Grundsätzlich sind sich der Bundesrat und der Staatsrat einig: Es braucht weitere Massnahmen, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen. Die bisherigen Instrumente zeigen zu wenig Wirkung, sie müssen mit strengeren Massnahmen ergänzt werden. Das betont der Staatsrat in seiner Antwort auf die Vernehmlassung der neuen Covid-19-Regelungen. Die Kantone hatten bis am Dienstag, 14. Dezember, Zeit, sich zu äussern. 

Im Vordergrund steht für den Staatsrat, dass in einer Lokalität, in der es möglich ist, eine Maske zu tragen oder einen Sitzzwang durchzusetzen, 2G die Regel sein muss – also geimpft oder genesen. Ein Ad-hoc-Corona-Test reicht dann nicht mehr. Wo es allerdings nicht möglich ist, soll 2G nicht vorgeschrieben werden. Ausserdem anerkennt der Staatsrat den Sinn einer Maskenpflicht ab den Mittelschulen und hält auch deren Einführung ab der dritten Primarklasse 5H für denkbar.

Dabei beruft sich die Kantonsregierung auf die angespannte Lage in den Spitälern und die weiter zunehmenden Infektionszahlen. Es sei zu erwarten, dass die Zahl der Hospitalisierungen steige. Hinzu komme als Unsicherheitsfaktor die neue Virusvariante Omikron. «Die Lage ist beunruhigend, die Zirkulation des Virus muss unbedingt eingedämmt werden», so das Fazit von Staatsratspräsident Jean-François Steiert (SP). Die Spitäler und deren Personal seien zunehmend überlastet. Unterdessen denke man schon über die Verschiebung von drängenderen Eingriffen nach. 

Viele Punkte seien unangemessen

Nicht einverstanden ist die Kantonsregierung jedoch mit mehreren bundesrätlichen Vorschlägen. Sie lehnt sie den Fernunterricht an Universitäten ab. Sie befürchtet starke Auswirkungen auf die Qualität des Unterrichts und die psychische Gesundheit der Studierenden.

Ausserdem geht für den Staatsrat die «2G plus Test»-Regel zu weit, wonach trotz Impfung oder überstandener Infektion für bestimmte Situationen noch ein negatives Testresultat vorgelegt werden müsste. Der Staatsrat erachtet diese Sonderregelung als wirtschaftlich nicht tragbar. Ausserdem könnten Geimpfte und Genesene sie nicht nachvollziehen.

Auch die Verpflichtung zum Homeoffice geht der Kantonsregierung zu weit. Sie würde sie aber «sehr empfehlen». Lokalitäten, in denen eine Maskenpflicht nicht durchgesetzt werden kann, dürften nicht einfach geschlossen werden.

Schliesslich erscheint dem Staatsrat die vorgeschlagene Einschränkung bei privaten Treffen übertrieben. Fünf Personen als Obergrenze, wenn eine Person nicht geimpft oder genesen ist, sei zu streng. Er könne sich ein Limit von zehn Personen vorstellen. «Der Schutz vor dem Virus ist zentral. Er begründet aber keine massiven Eingriffe, zum Beispiel ins Familienleben», so Steiert. Gerade über die Feiertage müsse man die Strenge einer Massnahme abwägen, beispielsweise der Reduktion von Kontakten. 

Ja zur moderateren Fassung

Der Staatsrat unterstützt die Variante 1 des Bundesrats und damit den Grundsatz von 2G in Innenräumen. Im Gegenzug kann auf Maskenpflicht und Sitzzwang verzichtet werden. Diese Massnahme ist strenger als das bisherige 3G-Konzept, aber weicher als die Variante 2, die einen teilweisen Lockdown vorsieht; also die Schliessung jener Innenräume, in denen keine Maske getragen werden kann.

Der Staatsrat fordert den Bundesrat auf, den von Massnahmen betroffenen Kreisen weiterhin finanzielle Unterstützung zu gewähren.

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