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Staatsrat verteidigt Kompromisslösung

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Ein Grossrat kritisiert die seit November geltenden neuen Regeln für Tombola-Lottos. Der Staatsrat dagegen vertritt die Ansicht, er habe die für die Veranstalter am wenigsten schädliche Lösung gewählt.

«Die neue Verordnung, dass mindestens 25 Prozent des Gesamtwerts der Preise in Warenform vorliegen müssen, macht Lotterien weniger attraktiv», kritisiert Grossrat Christian Clément (Die Mitte, Arconciel). Seit Covid und aufgrund neuer Gewohnheiten werde es so immer schwieriger, Sport- und Kulturvereine zu finanzieren:

Der Inhalt dieser Verordnung ist ein Faustschlag, der Vereinen, die sich bereits in Schwierigkeiten befinden, den Todesstoss versetzen könnte.

In einer parlamentarischen Anfrage will der Grossrat deshalb vom Staatsrat wissen, wieso er sich von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) habe zwingen lassen, die Lotterieverordnungen zu ändern und ob er Kompensationsmassnahmen in Erwägung ziehe.

Kompromiss gefunden

In seiner Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass die Gespa im Sommer 2022 erstmals beim Kanton Freiburg interveniert und ihn aufgefordert habe, stark auf Gewinn ausgerichtete Spielformen, die faktisch mit Geldspielen vergleichbar seien, im Auge zu behalten. Die Gespa hatte dabei Tombola-Lottos im Blick, deren Preise ausschliesslich oder zu einem grossen Teil aus Gutscheinen bestehen, die wie Bargeld eingesetzt werden können. Nach Ansicht der Gespa widerspricht diese Praxis dem Bundesrecht und könnte den Bund dazu bewegen, die Kompetenzen der Kantone infrage zu stellen.

Als Reaktion auf den Brief der Gespa haben sowohl die Justizdirektion als auch die Oberamtspersonenkonferenz in Erinnerung gerufen, dass sich der Kanton Freiburg grosse Mühe gegeben habe, all seine Regelungen anzupassen, die der neuen Bundesgesetzgebung hätten widersprechen können.

Im Frühjahr 2023 wurde die Gutscheinproblematik bei einem Meinungsaustausch zwischen der Gespa und einer Delegation der Westschweizer Fachdirektorenkonferenz Geldspiele erörtert. Die Gespa beharrte darauf, dass die Kantone so rasch wie möglich restriktive Kriterien einführen, um den Weiterbestand der Tombola-Lottos durch eine Abgrenzung von den Kleinlotterien zu sichern.

Nach Ansicht des Staatsrats ist die im September 2023 verabschiedete Änderung der Gesetzgebung ein guter Kompromiss. Der Staatsrat habe diese Lösung gewählt, weil sie ihm für die Veranstalter von Tombola-Lottos am wenigsten schädlich erschien. Er weist auch darauf hin, dass die Praxisänderung, die am 1. November 2023 in Kraft getreten ist, zu keinerlei negativen Reaktionen vonseiten der Vereine und Drittveranstalter geführt habe. 

Keine Kompensation

Der Staatsrat betont in seiner Antwort, dass Vereine weiterhin Tombola-Lottos oder ein Lotto vom Typ Kleinlotterie durchführen können, um damit einen Gewinn zu erwirtschaften. Wenn ein Verein in den Augen der Bevölkerung Unterstützung verdient, wird sie unabhängig von den angebotenen Preisen weiterhin an Lotterien teilnehmen und zum Erfolg beitragen. Der Staatsrat findet es deshalb unnötig, finanzielle Begleitmassnahmen, also Entschädigungen, zu leisten.

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