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So regelt der Kanton neu die «Schinkenlottos»

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Die beliebten Tombola-Lottos erhalten einen neuen rechtlichen Rahmen. Der Kanton musste seine Geldspielverordnung durch präzisere Bestimmungen mit geltendem Bundesrecht in Einklang bringen.

Ab dem 1. November 2023 gelten für «Tombola-Lottos» neue Vorschriften in der Geldspielverordnung. Tombolas, auch Schinkenlottos genannt, sind Kleinlotterien, bei denen die Summe aller Einsätze 50’000 Franken nicht übersteigen darf und wo keine Barpreise ausbezahlt werden. Dies im Gegensatz zu den nach wie vor existierenden «Cash-Lottos», deren Gewinne aus Bar- und Sachpreisen bestehen und deren Höchstbetrag für die Summe aller Einsätze auf 100’000 Franken beschränkt ist (Die FN berichteten).

Maximal 500-Franken-Gutscheine

Das Hauptziel der Anpassungen ist es, die Vergabe von Gutscheinen bei Tombolas anstelle von traditionellen Preisen wie Schinken oder Geschenkkörben einzuschränken, wie der Kanton am Montag in einer Medienmitteilung schrieb. In seiner neuen Verordnung verbietet der Staatsrat Preise in Form von Gutscheinen zwar nicht generell, aber er beschränkt den Höchstwert pro Gutschein auf 500 Franken, wie Alain Maeder, der Vorsteher des Amts für Gewerbepolizei, im Gespräch mit den FN ausführte. Mit Blick auf gewisse Traditionen untersagt die Verordnung zudem, Lotto-Tombolas durchzuführen, bei denen die Preise ausschliesslich aus Gutscheinen bestehen. Alain Maeder präzisiert:

Künftig müssen mindestens 25 Prozent des Gesamtwerts der Preise in Warenform vorliegen.

Aus gemeinnützigen Gründen legt die Verordnung ausserdem fest, dass keine Tombolas zu rein kommerziellen Zwecken oder zur persönlichen Bereicherung organisiert werden dürfen. Werden die konkrete Durchführung und die Organisation eines Lottos an eine Drittperson übertragen, so darf diese für ihre Arbeit maximal mit 1000 Franken entlöhnt werden.

Geldspielaufsicht intervenierte beim Kanton

Nötig wurden diese Anpassungen der Geldspielverordnung, weil die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) beim Kanton Freiburg interveniert hatte. Die Gespa sorgt als Kontrollbehörde dafür, dass die Schweizer Bevölkerung auf sichere Art und Weise an Geldspielen teilnehmen kann. «Der Kanton wurde von der Gespa beauftragt, präzisere Ausführungsbestimmungen zur Durchführung von Tombolas zu erlassen», erklärte Alain Maeder. Die Gespa beruft sich dabei auf das geltende Bundesgesetz über Geldspiele. Deshalb hatte der Staatsrat schliesslich Ende September die neuen Vorschriften festgelegt, die nun am 1. November 2023 in Kraft treten.

Ab dem 1. November treten für Tombola-Betreiber neue Vorschriften in Kraft. 
Archivbild Aldo Ellena

Anmeldeverfahren wird ergänzt

Damit besser kontrolliert werden kann, dass der rechtliche Rahmen eingehalten wird, wird auch das Verfahren zur Meldung von Tombolas angepasst. Zur Erinnerung: Für «Cash-Lottos» muss mindestens 30 Tag vor Beginn des Lottos ein schriftliches Bewilligungsgesuch beim Oberamt eingereicht werden. Für Tombolas ist weiterhin keine Bewilligung nötig, wie Alain Maeder klarstellte. Allerdings müssen bei der obligatorischen Anmeldung der Tombola künftig zusätzliche Angaben gemacht werden. Bei Lottos, die von Dritten durchgeführt werden, besteht neu die Pflicht, dem kantonalen Amt für Gewerbepolizei einen kurzen Bericht über die Abrechnung des Spiels, den Aufwand und den Gewinn vorzulegen. Das entsprechende neue Meldeformular ist auf der jeweiligen Webseite der Oberämter aufgeschaltet.

Lotto im Kanton Freiburg

Cash-Lottos standen auf der Kippe

Um das revidierte Bundesgesetz über Geldspiele zu berücksichtigen, musste der Kanton Freiburg auch sein kantonales Geldspielgesetz anpassen. Dieses ist nun seit Januar 2021 in Kraft. Um den Vorschriften des neuen Gesetzes zu entsprechen und weil die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gasp) mehrmals in Freiburg interveniert hatte, musste die Oberämterkonferenz 2022 die beliebten Bargeld-Lottos im Kanton weitgehend verbieten (Die FN berichteten). 2023 dann die Kehrtwende: Den beteiligten Parteien gelang es, ein Konzept zu entwickeln, das sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Damit konnten 2023 wieder Bargeld-Lottos durchgeführt werden, in denen 50 Prozent der Einsätze als Gewinne ausgeschüttet werden und mindestens jedes zehnte Los gewinnt. Jetzt sind die Anpassungen für die Tombola-Lottos erfolgt.

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