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Staatsrat will keinen Steuerabzug für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen

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In einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss aus den Reihen der Partei Die Mitte wehrt sich der Staatsrat gegen Steuerabzüge für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Dies sei nicht gerechtfertigt. 

4000 Franken: So viel sollten Familien, die ihre Kinder selber betreuen, von den Steuern abziehen dürfen. Das verlangen der Grossrat Laurent Baeriswyl (Die Mitte, Düdingen) und Grossrätin Esther Schwaller-Merkle (Die Mitte, Düdingen) in ihrer Motion vom 20. Mai. Denn diese Eltern seien steuerlich benachteiligt, weil Familien für die Eigenbetreuung der Kinder im Gegensatz zur Kinderbetreuung durch Dritte keine Abzüge machen können. Dies sei diskriminierend für Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, so die beiden Motionäre. Aktuell stünden vorwiegend wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, und es würden Tages- und Wochenpläne von Familien und Kitas ohne viel Rücksichtnahme auf die Kinder gemacht. 

In seiner Antwort auf den parlamentarischen Vorstoss hält der Staatsrat nun dagegen: «Eltern, die ihre Kinder selber betreuen oder deren Kinder kostenlos fremdbetreut werden, entstehen keine Kosten, die einen Abzug für Betreuungskosten rechtfertigen würden.» Der Abzug für Kinderbetreuungskosten stelle die Gleichbehandlung von Familien unabhängig von ihrer Lebensweise her. «In Anbetracht dessen sind Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, steuerlich nicht benachteiligt.» Im Gegenteil: Bei einer Umsetzung der Motion würde die Steuergleichheit laut Staatsrat untergraben.

Zwei Familienmodelle

Dazu macht der Staatsrat ein vereinfachtes Beispiel: Beide Ehegatten arbeiten zu 100 Prozent und lassen ihre Kinder an fünf Tagen in einer familienergänzenden Einrichtung betreuen. Ihr Einkommen beträgt zusammengerechnet 150’000 Franken, die Betreuungskosten belaufen sich auf 22’000 Franken pro Jahr. Der Kinderbetreuungskostenabzug, den sie in der Steuererklärung machen können, beträgt 12’000 Franken. Daraus resultiert ein steuerbares Einkommen von 138’000 Franken, wobei das effektive Einkommen laut dem Beispiel 128’000 Franken beträgt. Dieser Variante stellt der Staatsrat ein Beispiel gegenüber, bei dem nur ein Elternteil arbeitet und 150’000 Franken verdient pro Jahr. Der andere Elternteil betreut die Kinder. Bei diesem Eltern-Beispiel betragen sowohl das Erwerbseinkommen wie auch das steuerbare Einkommen und das effektiv verfügbare Einkommen 150’000 Franken. 

Das Beispiel aus der Antwort des Staatsrats. 
Staatskanzlei Freiburg

Würde nun ein Abzug von 4000 Franken für Familien, die ihre Kinder selber betreuen, eingeführt, würde sich bei den Eltern, welche beide arbeiten, nichts verändern. Bei dem Ehepaar, welches seine Kinder selber betreut, würde sich das steuerbare Einkommen hingegen verringern und auf 146’000 Franken belaufen. 

«Diese Beispiele zeigen, dass der Abzug für familienexterne Betreuungskosten auf kantonaler Ebene
in keinem Fall die Betreuungskosten auszugleichen vermag», schreibt der Staatsrat zu seinen Beispielen. Dies sei immer dann der Fall, wenn die jährlichen Betreuungskosten über dem abzugsfähigen Betrag lägen. «In diesem Beispiel ist festzustellen, dass sich das steuerbare Einkommen auf 138’000 Franken beläuft, während das effektiv verfügbare Einkommen bei 128’000 Franken liegt.» Das Paar mit einem einzigen Einkommen werde zwar auf 150’000 Franken besteuert, verfüge aber auch wirklich über diesen Betrag. «Mit der Einführung des von den Motionären vorgeschlagenen Abzugs verschlechtert sich absolut gesehen die Situation der Familien mit zwei Einkommen, da die Familien mit einem Einkommen weniger stark besteuert werden, als es ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erlauben würde.»

Vier von fünf Müttern

Der Abzug für die Kinderbetreuung durch Dritte trage dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, schreibt der Staatsrat weiter. Das ermögliche Frauen, im Sinne der Gleichstellung von Mann und Frau, erwerbstätig zu sein. Derzeit seien im Kanton Freiburg rund vier von fünf Müttern im Arbeitsmarkt aktiv. 

Auch zum Wohlergehen der Kinder nimmt der Staatsrat Stellung: «Es ist auch auf die Behauptung der Motionäre einzugehen, wonach der Verbleib der Frauen im Erwerbsleben mit der Inanspruchnahme ausserfamiliärer Kinderbetreuungseinrichtungen auf Kosten des Wohlergehens der Kinder gehe.» Dabei würden aber die Ergebnisse verschiedener Studien verkannt: «So trägt der Besuch einer Kindertagesstätte als Ort der Sozialisation laut der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen (EKFF) dazu bei, bestimmte Kompetenzen zu verbessern, die für den Schulerfolg in den folgenden Jahren von Bedeutung sind.» Andere Fachleute bestätigten dies. «Kitas stellen nicht nur sicher, dass Eltern einer Arbeit nachgehen können, sondern fördern gleichzeitig auch die Entwicklung der Kinder sowohl in motorischer und kognitiver wie auch in sozio-emotionaler Hinsicht.» Kindertagesstätten seien ausserdem ein Ort der Sprachförderung und unterstützten die soziale Integration.

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