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Staatsrat will neues Sozialhilfegesetz erarbeiten

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Das heutige Freiburger Sozialhilfegesetz wurde in einer Zeit geschaffen, wo die Notsituationen weniger zahlreich und weniger vielschichtig waren. Seither haben sich wirtschaftliche Umwälzungen eingestellt, es besteht grössere Mobilität, und die Lebensläufe verlaufen nicht mehr so linear. Zudem erfährt die Sozialhilfe Lastentransfers seitens der Sozialversicherungen, und auch strukturelle Probleme wie Arbeitslosigkeit, Working Poor oder die hohe Scheidungsrate haben sich entwickelt.

Dies alles anerkennt der Staatsrat als Faktoren, die eine grundlegende Revision des geltenden Sozialhilfegesetzes von 1991 rechtfertigen.

In der Antwort auf eine Motion der Grossrätinnen Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) und Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne) unterstützt die Regierung den Wunsch, das Sozialhilfegesetz zu revidieren.

Frühestens 2018

Der Staatsrat empfiehlt deshalb dem Grossen Rat Annahme der Motion, aber unter Vorbehalten. So verlangt der Staatsrat eine Fristverlängerung für die Umsetzung der Motion. Ein Bericht oder eine Botschaft muss normalerweise innerhalb eines Jahres erstellt werden. Der Staatsrat sieht aber folgenden Zeitplan für ein neues Sozialhilfegesetz: 2015 und 2016 nimmt sich eine Arbeitsgruppe des Projektes an, beurteilt die Lage und arbeitet einen Gesetzesentwurf aus. 2017 soll der Gesetzesentwurf in Vernehmlassung gehen und genehmigt werden. 2018 wäre das Gesetz bereit, in Kraft zu treten.

Der Staatsrat ruft in Erinnerung, dass die Notwendigkeit zum Handeln bereits seit geraumer Zeit offensichtlich geworden ist und beispielsweise vor zweieinhalb Jahren ein Thementag zum Sozialhilfegesetz stattfand. Alle Anwesenden hätten damals die Notwendigkeit einer Reform bekräftigt.

Weiter hat die Direktion für Gesundheit und Soziales das kantonale Sozialamt beauftragt, die heute auftretenden Schwierigkeiten in der Anwendung des Gesetzes aufzuzeichnen und die Perspektiven einer allfälligen Reform zu prüfen.

Bund soll EU-Bürger regeln

Eine Vorarbeit ist also geleistet, nun aber sollen in einer Projektorganisation sämtliche betroffenen Kreise einbezogen werden. Die Arbeitsgruppe solle sich aus Vertretern des Staates, der Gemeinden, der Sozialhilfekommissionen, der regionalen Sozialdienste und weiteren Fachpersonen zusammensetzen.

Die Motion wie auch frühere Vorstösse aus dem Rat thematisiert zudem die Vereinbarkeit von Sozialhilfe und Personenfreizügigkeit bei ausländischen Staatsangehörigen. Der Staatsrat verweist auf eine laufende Revision des Bundesgesetzes über die Ausländer. Er will den Bund seine Arbeit erst beenden lassen und dann die Auswirkungen auf die kantonale Gesetzgebung prüfen. Deshalb will der Kanton diesen Teil der Motion ausklammern. uh

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