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Staatsrat will Streikverbot aufheben

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Nach Artikel 68 des Freiburger Gesetzes über das Staatspersonal «dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in Streik treten oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu veranlassen».

Dies stört die Grossräte Xavier Ganioz (SP, Freiburg) und Hugo Raemy (SP, Murten). In einer Anfrage an den Staatsrat schreiben sie, dass diese Bestimmungen die Kantonsverfassung und das Bundesrecht nicht einhalten. Vom Staatsrat wollen sie wissen, wann dieser das Personalgesetz bezüglich Streikrecht an übergeordnetes Gesetz anpassen wolle.

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat nun: «Angesichts der eindeutigen Bestimmungen von Kantonsverfassung und Bundesverfassung lässt sich nach Auffassung des Staatsrats ein allgemeines Streikverbot, wie dies das Personalgesetz vorsieht, nicht mehr rechtfertigen und aufrechterhalten.»

Der Staatsrat wolle deshalb in einem interkantonalen Vergleich aufzeigen, welche Lösungen in anderen kantonalen Personalgesetzgebungen zum Streikrecht vorgesehen sind. Er wolle dann verschiedene Varianten prüfen. Wie er schreibt, befürwortet er eine Änderung des Staatspersonalgesetzes, in der die Grundsätze des Streikrechts und seine Einschränkungen geregelt sein müssten.

Nun gilt die Verfassung

Der Staatsrat wolle diese Revision umgehend durchführen, schreibt er in der Antwort. Dies soll spätestens bis Ende der laufenden Legislatur, das heisst per 31. Dezember 2016, erfolgt sein.

In der Zwischenzeit, so der Staatsrat, gelten die verfassungsrechtlichen Streikbedingungen. Diese sehen vor: Der Streik muss von einer Arbeitnehmerorganisation unterstützt sein; es muss die Arbeitsbeziehungen betreffen; allfällige Streitigkeiten sind durch Verhandlung oder Vermittlung beizulegen; bei einem Streik muss der Grundsatz der Verhältnismässigkeit eingehalten werden und er soll nur als letztes Mittel eingesetzt werden; die Gesetzgebung darf den streikenden Personen die Teilnahme an einem Streik nicht untersagen.

«Jüngste Streiks illegal»

Trotz dieser neuen Ausrichtung hält der Staatsrat daran fest, dass die jüngsten Streiks in der Wäscherei in Marsens und der HFR-Krippe illegal gewesen seien. Dies, weil die Gewerkschaft vor dem Streik nicht alle Verhandlungs- und Vermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft habe. Der Staatsrat schreibt auch, dass bei diesen Aktionen keine Streikankündigung erfolgt sei, was den Betrieb gewisser Standorte gefährdet habe.

Zahlen und Fakten

Personalartikel ist noch nicht in Kraft

Die Anfrage der Grossräte Ganioz und Raemy kritisiert, dass Artikel über Prämien und Belohnungen des Personalgesetzes nicht in Kraft seien. Der Staatsrat schreibt, dass ein Projekt zur Personalevaluation dem Gesamtstaatsrat vorgelegt und dann in die Vernehmlassung geschickt werden müsse.uh

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