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Stockacker: Kerzers scheitert erneut vor dem Kantonsgericht

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Die Gemeinde Kerzers hat laut dem Kantonsgericht beim Verfahren um das geplante Bauprojekt auf dem Stockacker rechtswidrig gehandelt. Das Urteil markiert ein weiteres Kapitel in einem bereits äusserst langwierigen Prozess.

Seit 15 Jahren arbeitet die Gemeinde Kerzers an einem Detailbebauungsplan, welcher für die rund 63‘000 Quadratmeter grosse Stockacker-Parzelle eine Grossüberbauung mit 21 Einfamilienhäusern und 17 Mehrfamilienhäusern vorsieht (Die FN berichteten). 500 Personen sollen hier dereinst an optimaler Lage wohnen, so der Plan. Dass dieser nun 15 Jahre später immer noch nicht bewilligt werden konnte, liegt am seit Jahren wehenden und erfolgreichen Gegenwind. Dabei ist die geplante Teilrodung des Gehölzes am Wilerweg – für die Zufahrt zum neuen Quartier – ein zentraler Konfliktpunkt im Streit, welcher nun schon mehrere Gerichtsurteile nötig machte.

Nun hat das Kantonsgericht ein weiteres negatives Urteil gegen die Gemeinde Kerzers gefällt. Es hält fest, dass die Gemeinde aufgrund zweier getrennt laufender Verfahren um den Stockacker den Koordinationsgrundsatz verletzt habe.

Zwei Auflagen zum gleichen Projekt

Die Gemeinde hat 2021 sowohl die vierte Auflage des Detailbebauungsplan (DBP) als auch ein separates Bewilligungsverfahren für die Rodung des geschützten Hohlwegs am Wilerweg aufgelegt. Gegen Letzteres haben die Vereine Kultur und Natur Deutschfreiburg (KUND), Pro Natura und Pro Natura Freiburg sowie die Aktionsgruppe Planung und Entwicklung Kerzers Beschwerde eingereicht. Diese hat das Oberamt als erste Instanz gutgeheissen. Gegen die Aufhebung der Ausnahmebewilligung wiederum hat die Baulandumlegungsgenossenschaft (BLU) – also die Verantwortlichen für die geplante Überbauung auf dem Stockacker – ebenfalls eine Beschwerde eingereicht. Darum kam es nun zu einem erneuten Urteil durch das Kantonsgericht.

Dieses Urteil hält fest, dass der DBP und die Ausnahmebewilligung der Rodung Wilerweg nicht separat behandelt werden können. Dies, weil beide Vorschriften sich auf dasselbe Projekt beziehen und deshalb gemeinsam zur Auflage oder zur Vernehmlassung gegeben werden müssen. Die Rodung wird nur im Rahmen des geplanten Quartiers auf der Stockacker-Parzelle nötig, dieses soll über den Wilerweg erschlossen werden. Falls nun aber Änderungen oder die Verwerfung des Projekts folgen, ist auch die Ausnahmebewilligung für das geschützte Gehölz am Wilerweg nicht zulässig. 

Verhinderung von Widersprüchen

Die Gemeinde Kerzers hätte dementsprechend die Ausnahmebewilligung im Rahmen des Projekts am Stockacker beziehungsweise des DPB behandeln sollen, um die juristischen Verfahren beim Beschwerdeprozess nicht unnötig kompliziert zu machen und um diese zu koordinieren. Nur so können die Rechtsmittelinstanzen vollumfassend das Grossprojekt am Stockacker prüfen, und nur so können widersprüchliche Urteile verhindert werden, hält das Kantonsgericht vor einigen Tagen fest.

Fredi Schwab, Präsident der Aktionsgruppe Planung und Entwicklung, nimmt das Urteil des Kantonsgerichts erfreut zur Kenntnis. Schwab: 

Die Verfahrensmängel der Gemeinde sind damit offenkundig.

Er plädiert nun für mehr Zusammenarbeit im Sinne besserer Lösungen.

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